Beschluss:
Der Rat erteilt dem Bürgermeister gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 10 i. V. m. § 129 Abs. 1 NKomVG für das Haushaltsjahr 2014 die Entlastung.
Herr Baxmann begab sich in den Zuschauerraum, da er sich im Mitwirkungsverbot befand.
Mit 16 Jastimmen, 12 Neinstimmen und 2 Enthaltungen
fasste der Rat folgenden