Der Rat nahm den Schlussbericht des
Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2014
der Stadt Burgdorf zur Kenntnis
und fasste mit 17
Jastimmen, 12 Neinstimmen und 2 Enthaltungen folgende
Beschlüsse:
- Der Rat beschließt gemäß §
58 Abs. 1 Nr. 10 i. V. m. § 129 Abs. 1 Niedersächsisches
Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) den Jahresabschluss des Jahres 2014.
Mit dem Beschluss über den Jahresabschluss stimmt er gleichzeitig den über- und außerplanmäßigen Aufwendungen
und Auszahlungen des Haushaltsjahres 2014, die über 10.000 € liegen und
die bisher nicht nach § 58 Abs. 1 Ziff. 9 u. § 117 Abs. 1
NKomVG genehmigt worden sind,
nachträglich zu. Darüber
hinaus nimmt er die über-
und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen des Haushaltsjahres
2014 bis 10.000 € (bei denen die Zuständigkeit gem. § 117 NKomVG i. V. m.
§ 6 der Haushaltssatzung 2014 beim Bürgermeister lag) zur Kenntnis.
- Der Überschuss der Ergebnisrechnung 2014 in Höhe von 1.427.133,60
€ wird zur anteiligen Deckung der vorgetragenen Fehlbeträge aus Vorjahren
verwendet.
Herr Hinz dankte den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadt Burgdorf für die umsichtige Bewirtschaftung der Haushaltsmittel und dem Rechnungsprüfungsamt für den Bericht.
Herr Fleischmann erklärte, er werde sowohl den Jahresabschluss als auch die Entlastung des Bürgermeisters ablehnen. Die geringen zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel hätten für wichtigere Dinge ausgegeben werden sollen.
Herr Zschoch erklärte, die Gruppe CDU/FDP werde ebenfalls dagegen stimmen, da mit der verspäteten Vorlage dieses Jahresabschlusses gegen die Bestimmungen des Kommunalverfassungsgesetzes verstoßen werde.
Herr Philipps begründete die Verzögerung mit der aufwendigen Erstellung der Eröffnungsbilanz und erklärte, dass einige Kommunen noch weiter im Rückstand seien und unter anderem die Region Hannover zuletzt erst die Jahresrechnung 2010 vorgelegt hätte. Die Kommunalaufsicht sanktioniere derartige Verzögerungen nicht.