Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Der Rat nahm den Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2014 der Stadt Burgdorf zur Kenntnis

 

und fasste mit 17 Jastimmen, 12 Neinstimmen und 2 Enthaltungen folgende

 

Beschlüsse:

 

  1. Der Rat beschließt gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 10 i. V. m. § 129 Abs. 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) den Jahresabschluss des Jahres 2014. Mit dem Beschluss über den Jahresabschluss stimmt er gleichzeitig den über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen des Haushaltsjahres 2014, die über 10.000 € liegen und die bisher nicht nach § 58 Abs. 1 Ziff. 9 u. § 117 Abs. 1 NKomVG  genehmigt worden sind, nachträglich zu. Darüber hinaus nimmt er die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen des Haushaltsjahres 2014 bis 10.000 € (bei denen die Zuständigkeit gem. § 117 NKomVG i. V. m. § 6 der Haushaltssatzung 2014 beim Bürgermeister lag) zur Kenntnis.

 

  1. Der Überschuss der Ergebnisrechnung 2014 in Höhe von 1.427.133,60 € wird zur anteiligen Deckung der vorgetragenen Fehlbeträge aus Vorjahren verwendet.

 

 


Herr Hinz dankte den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadt Burgdorf für die umsichtige Bewirtschaftung der Haushaltsmittel und dem Rechnungsprüfungsamt für den Bericht.

Herr Fleischmann erklärte, er werde sowohl den Jahresabschluss als auch die Entlastung des Bürgermeisters ablehnen. Die geringen zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel hätten für wichtigere Dinge ausgegeben werden sollen.

Herr Zschoch erklärte, die Gruppe CDU/FDP werde ebenfalls dagegen stimmen, da mit der verspäteten Vorlage dieses Jahresabschlusses gegen die Bestimmungen des Kommunalverfassungsgesetzes verstoßen werde.

Herr Philipps begründete die Verzögerung mit der aufwendigen Erstellung der Eröffnungsbilanz und erklärte, dass einige Kommunen noch weiter im Rückstand seien und unter anderem die Region Hannover zuletzt erst die Jahresrechnung 2010 vorgelegt hätte. Die Kommunalaufsicht sanktioniere derartige Verzögerungen nicht.