Beschluss:

 

Die 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze in der Stadt Burgdorf (Straßenreinigungssatzung) wird mit der oben genannten Änderung in der sich aus der Anlage 1 der Vorlage Nr. 2017 0301 ergebenden (und dem Originalprotokoll als Anlage B beigefügten) Fassung und die

 

3. Änderungsverordnung zur Verordnung über Art, Maß und räumliche Ausdehnung der Straßenreinigung in der Stadt Burgdorf (Straßenreinigungsverordnung) wird in der sich aus der Anlage 2 der Vorlage Nr. 2017 0301 ergebenden (und dem Originalprotokoll als Anlage C beigefügten) Fassung erlassen.


Herr Fleischmann erklärte, dass er sich enthalten werde, da das eigentliche Problem, die Gebührensatzung, die die Benachteiligung der Hinterliegergrundstücke beinhalte, dringend überarbeitet werde müsse.

 

Frau Vierke gab zu der Vorlage einen berichtigenden Hinweis:

In der Anlage 1 der Vorlage heißt es im Artikel II „Die Verordnung tritt am 01.12.2017 in Kraft“. Es muss richtig heißen: „Die Satzung tritt am 01.12.2017 in Kraft.“

 

Einstimmig mit 1 Enthaltung fasste der Rat unter Berücksichtigung der oben genannten Berichtigung folgenden