Beschluss: zur Kenntnis genommen

Frau Behncke führte aus, dass der Standort Ehlershausen nicht Bestandteil des RROP sei. Dieser werde derzeit noch regionsintern geklärt. Die einzigen, im RROP festgelegten, Standorte seien Otze/Schillerslage und Dachtmissen. Ehlershausen sei aufgrund der Belange des Hochwasserschutzes ausgeschieden. Dies könne für ein eventuelles Repowering problematisch werden.

Herr Fleischmann warnte das Benehmen mit der Region voreilig herzustellen. Ihm sei bekannt, dass eine Bürgerinitiative beabsichtige gegen den im RROP festgesetzten 800m-Abstand zu klagen.

Die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt, Stadtentwicklung und Bau nahmen die Vorlage zur Kenntnis.