Sitzung: 17.10.2017 Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung und Bau
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 2017 0335
Die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt, Stadtentwicklung
und Bau fassten einstimmig den folgenden empfehlenden Beschluss:
Das Verfahren zur 8. Änderung des
Bebauungsplans Nr. 0-03 „Fünfviertelfeld“ (Bebauungsplan Nr. 0-03/8) mit dem
Ziel der Schaffung von zusätzlichen Bebauungsmöglichkeiten in diesem Bereich
soll als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB eingeleitet
werden (Einleitungsbeschluss nach § 2 BauBG).
Dem Vorentwurf des Bebauungsplans Nr.
0-03/8 „Fünfviertelfeld“ in der Fassung vom 11.08.2017 wird zugestimmt.
Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem
Vorentwurf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1
BauGB) und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) durchführen zu lassen.
Herr Brinkmann erläuterte den Vorentwurf mit den sich daraus ergebenden Bebauungsmöglichkeiten.
Herr Rheinhardt sprach sich für den Entwurf aus, machte jedoch zur Bedingung, dass der Verbleib des Südstadtbistros im Bereich des Plangebietes gesichert werden müsse und auch in keiner Form eingeschränkt werden dürfe.
Die Frage von Herrn Fleischmann, ob der Entwurf mit der Gudrun-Pausewang-Grundschule abgestimmt worden sei, verneinte Herr Brinkmann da man zuerst mit dem Ausschuss haben reden wollen.
Unter der Voraussetzung der Benehmensherstellung mit der Schule befürwortete Herr Fleischmann die Planung.
Herr Baxmann erwiderte hierauf, dass für die Schule nicht die Frage der Bebauungsplanung sondern das Raum- und Freiflächenprogramm maßgeblich sei.