Beschluss: einstimmig beschlossen

 

Beschlussvorschlag:

 

Die dieser Vorlage und dem Originalprotokoll als Anlage beigefügte Richtlinie zur Anwendung des optionalen Widerspruchsverfahrens nach § 80 Abs. 3 Niedersächsisches Justizgesetz (NJG) wird beschlossen.

 

 

 


Frau Vierke erklärte, dass ihr keine Verwaltung bekannt sei, die das Vorverfahren wieder eingeführt hätte.

 

Der Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Verwaltungsangelegenheiten fasste einstimmig folgenden