Sitzung: 25.09.2017 Ausschuss für Haushalt, Finanzen u. Verwaltungsangelegenheiten
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 2017 0356
Beschlussvorschlag:
Die dieser Vorlage und dem Originalprotokoll als Anlage beigefügte Richtlinie
zur Anwendung des optionalen Widerspruchsverfahrens nach § 80 Abs. 3 Niedersächsisches
Justizgesetz (NJG) wird beschlossen.
Frau Vierke erklärte, dass ihr keine Verwaltung bekannt sei, die das Vorverfahren wieder eingeführt hätte.
Der Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Verwaltungsangelegenheiten fasste einstimmig folgenden