Herr Beigel erfragt, warum das Kinderhaus Regenbogen eine erlaubnispflichtige Einrichtung sei. Hierauf erläutert Herr Niemann, dass aufgrund der Konzeption des Kinderhauses seitens des Landesjugendamtes zunächst von einer Einrichtung ausgegangen wurde, die nicht in den Bereich der Jugendhilfe falle. Jedoch sei dann im November durch das Landesjugendamt festgestellt worden, dass es sich um eine betriebserlaubnispflichtige Einrichtung handele. Aufgrund dessen sei das Jugendamt der Stadt Burgdorf in den Entscheidungsprozeß eingebunden worden. Die Einrichtung sei gut ausgelastet. Frau Goldbach erläutert, dass die Abrechung direkt mit den Krankenkassen erfolge und die Startprobleme mittlerweile behoben seien. Die Arbeit des Kinderhauses sei sehr transparent.

 

Frau Gersemann trägt die Bitte der Gleichstellungsbeauftragten, Frau Pape, vor, die den Jugendhilfeausschuss bittet, sich an die Verwaltung zu wenden, damit die Gleichstellungsbeauftragte Sitzungsvorlagen rechtzeitig erhalte. Herr Baxmann findet das Vorgehen ungewöhnlich, dass eine Mitarbeiterin der Verwaltung sich über den Ausschuss an die Verwaltung wendet.