Beschluss:
Die in der Anlage 1 aufgeführten Straßen, Wege und Plätze werden gemäß
§ 6 des Nieders. Straßengesetzes (NStrG) als Gemeindestraßen für den
öffentlichen Verkehr gewidmet.
Einstimmig fasste der Ortsrat folgenden empfehlenden
Beschluss:
Die in der Anlage 1 aufgeführten Straßen, Wege und Plätze werden gemäß
§ 6 des Nieders. Straßengesetzes (NStrG) als Gemeindestraßen für den
öffentlichen Verkehr gewidmet.
Einstimmig fasste der Ortsrat folgenden empfehlenden