1.         Sanierung Luchsweg

 

Frau Heyna zeigte sich verwundert, dass im Luchsweg, für dessen Sanierung 46.000 € bereit gestellt wurden, bis jetzt nur Löcher ausgebessert worden seien. Aufgrund fehlender Absperrungen während und nach der Ausbesserung sei überall Teer verteilt worden (Schuhsohlen, Hundepfoten, Autoreifen).

Antwort der Tiefbauabteilung: Der Luchsweg wird 2017 mittels „Dünne Schicht in Kaltbauweise“ in gesamter Breite saniert. Die damit beauftragte Spezialstraßenbaufirma teilte mit, dass sich bedingt durch die häufigen Starkregenereignisse im Sommer 2017 der Einbautermin auf Ende September/Anfang Oktober verschoben hat.

Die vorhandene Straßensubstanz wurde durch den langanhaltenden Winter 2016/2017 mit häufigen Frost-/Tauwetterperioden derart geschädigt, dass sich dadurch entstandene Löcher in der Asphaltdecke ebenfalls starkregenbedingt vergrößerten. Da hier eine Unfallgefahr bestand, musste die Fahrbahn kurzfristig geflickt werden. Diese Arbeiten werden unter Verkehr durchgeführt und durch Handeinweiser abgesperrt. Eine Gesamtsperrung des Luchsweges hätte zu noch mehr Beeinträchtigungen der Anlieger geführt.

 

2.         Verkehrssituation Bahnhof

 

Herr Dreeskornfeld zeigte sich verwundert über die Antwort der Straßenverkehrsbehörde zu TOP 8.2. der Sitzung des Ortsrates vom 23.05.2017. Der Zusammenhang von parkenden Fahrzeugen und Geschwindigkeitsberuhigung erschließe sich ihm nicht.

Antwort der Straßenverkehrsbehörde: Eine Verkehrsberuhigung wird durch parkende Fahrzeuge dadurch erreicht, dass die nachfolgenden Fahrzeugführer sich überzeugen müssen, dass ein gefahrloses Überholen der parkenden Fahrzeuge möglich ist. Das führt dazu, dass vorbeifahrende Verkehrsteilnehmer zu vorsichtiger und umsichtiger Fahrweise angehalten werden, indem sie die Geschwindigkeit vor dem Überholen senken müssen. Die parkenden Fahrzeuge stellen somit eine Verkehrs- und Geschwindigkeitsberuhigung dar.

 

3.         Parkende Fahrzeuge auf der Ramlinger Straße

 

Herr Dreeskornfeld beklagte, dass häufig Fahrzeuge auf dem roten Gehweg in Ehlershausen, besonders in Höhe „Edeka“, abgestellt werden und bat darum, seitens der Straßenverkehrsbehörde entsprechende Kontrollen vorzunehmen.

Herr Sieke ergänzte, dass der neu angelegt Radfahrschutzstreifen bitte auch in die Kontrollen mit einbezogen werden sollte.

Antwort der Straßenverkehrsbehörde: Seitens der Straßenverkehrsbehörde wird die Ramlinger Straße auf rechtswidrig abgestellte Fahrzeuge (Gehweg, Schutzstreifen) mindestens dreimal wöchentlich kontrolliert. Entsprechende gebührenpflichtige Verwarnungen werden ausgestellt.

 

4.         Versickerungsschächte in Ramlingen

 

Herr Meller beklagte, dass sämtliche im Akazienweg und in der Ahornallee neu eingebauten Versickerungsschächte ihre gedachte Funktion nicht erfüllen und bat um Herausgabe eines schematischen Planes vom Aufbau eines Schachtes.

Weiterhin fragte er, weshalb der Einbau von Versicherungsschächten in der Vizestraße unter Hinweis auf das Wasserschutzgebiet nicht möglich sei, an anderen Stellen im Wasserschutzgebiet aber derartige Schächte vorzufinden seien.

Antwort der Tiefbauabteilung: Die Ahornallee nimmt u.a. Oberflächenwasser von oberhalb liegenden Flächen auf und gibt dieses Wasser an tieferliegende Grundstücke ab.

Die hier zur Verfügung stehenden Seitenräume sind für Ausmuldungen zu klein, so dass insbesondere zum Schutz der Hofstelle „Grüne Allee 7“ Rigolen im Bereich der Hofzufahrt Ahornallee eingebaut wurden.

Die Rigolen sind Hohlkörper aus Kunststoff, vliesummantelt und mit Boden abgedeckt. Diese Mulden-Rigolensysteme sind zum Einsatz in Wasserschutzgebieten geeignet. Da hier eine ungenügende Versickerungsfähigkeit abzusehen war, wurden Notüberläufe in Form von Straßenablaufaufsätzen auf das Vlies gebaut. Die Fachabteilung wird wasserbehördlich prüfen, ob diese Notabläufe in Wasserschutzgebieten zulässig sind und diese dann gegebenenfalls zurückbauen.

12 Sickerschächte in Ramlingen/Ehlershausen liegen als Altbestand im Einzugsgebiet des Wasserwerks in der Schutzzone IIIa. Für diese Sickereinrichtungen wurde mit Datum vom 09.03.1995 eine wasserrechtliche Erlaubnis mit Nebenbestimmungen auf Widerruf erteilt.