Sitzung: 12.09.2017 Ortsrat Ramlingen-Ehlershausen
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 2017 0345
Beschluss:
Die in der Anlage 1 aufgeführten Straßen, Wege und Plätze werden gemäß
§ 6 des Nieders. Straßengesetzes (NStrG) als Gemeindestraßen für den
öffentlichen Verkehr gewidmet.
Einstimmig fasste der Ortsrat folgenden empfehlenden