Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Die in der Anlage 1 aufgeführten Straßen, Wege und Plätze werden gemäß § 6 des Nieders. Straßengesetzes (NStrG) als Gemeindestraßen für den öffentlichen Verkehr gewidmet.


Einstimmig fasste der Ortsrat folgenden empfehlenden