Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung möge prüfen, inwieweit in der Stadt Burgdorf die Arbeit einer ausgebildeten Familienhebamme angeboten bzw. in Anspruch genommen werden kann (als Selbständige oder in Trägerschaft eines Wohlfahrtsverbandes oder eines sonstigen Trägers). Die in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten sollen ermittelt und dargestellt werden. Des Weiteren soll geprüft werden, wer zur Finanzierung dieser Arbeit herangezogen werden kann, wer also Kosten-Träger sein könnte.

 

- Einstimmiger Beschluss -

 


Frau Rück verliest den Antrag und erläutert, dass eine Familienhebamme problematische Fälle betreuen und unterstützen sowie Gefahren erkennen könne.

 

Herr Niemann weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass in Einzelfällen bereits mit Hebammen zusammengearbeitet werde. Die Abrechnung erfolge gemäß niedersächsischer Hebammengebührenverordnung. Das Landesprogramm verpflichte Kommunen, eine halbe Stelle für einen Sozialarbeiter zu schaffen. Die Kosten verblieben größtenteils bei den Kommunen. In der Stadt Burgdorf fehle für dieses Projekt eine ausreichende Klientel.