Sitzung: 14.09.2017 Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit, Liegenschaften u. Verkehr
Beschluss: Überwiesen in Ortsrat
Vorlage: 2017 0340
Beschluss:
Die Ausschussmitglieder sind sich drüber
einig, dass der Antrag zurück in den Ortsrat Schillerslage überwiesen werden
soll. Der Ortsrat soll darüber entscheiden, ob der Weg entsiegelt werden soll
und damit für spätere Kompensationsmaßnahmen genutzt werden kann.
Herr Fleischmann war zur Abstimmung über den Antrag nicht mehr anwesend.
Herr Dr. Kaever berichtet, dass sich der Ausschuss in der Vergangenheit bereits mehrfach mit dem Thema befasst hat. Er fragt nach, was der damalige Grund für die Sperrung war. Herr Herbst antwortet, dass damals immer wieder Anfragen zum Rückschnitt der Büsche an dem Weg von Bürgern an die Verwaltung herangetragen wurden. Weiterhin war die Befestigung uneben. Aufgrund der Verlegung der B3 war der Radweg nicht mehr zwingend erforderlich. Somit wurde er gesperrt, um weitere Investitionen zu vermeiden. Die alte B3 ist inzwischen eher wie ein Wirtschaftsweg anzusehen. Zur Klarstellung teilt Herr Herbst mit, dass der Bereich nie in der Straßenreinigungssatzung aufgeführt war, da der Weg außer Orts liegt und keine Anlieger hat. Es wurde zwar Winterdienst gemacht, allerdings wurde dieser nicht abgerechnet. Der Weg war zwar nicht in der Satzung aufgeführt, jedoch im Reinigungsplan der Stadt.
Herr Dr. Kaever erkundigt sich, ob man den Weg einfach zuwachsen lassen kann. Herr Herbst antwortet, dass man den Weg auch entsiegeln kann. Dann besteht die Möglichkeit, diesen für Kompensationsmaßnahmen heranzuziehen.
Herr Köneke fragt, ob der Weg im Zuge der Umgehungsstraße B188n gebaut wurde und ob die Stadt den Weg gegen eine Ablösesumme übernommen hat. Dies verneint Herr Herbst. Den Weg gab es schon vor der Umgehungsstraße. Im Zuge der Abstufung der alten B3 wurde das Teilstück zur Gemeindestraße.
Herr Apel zeigt ein Bild, worauf ersichtlich ist, dass der Weg trotz Sperrung genutzt wird. Dem Ortsrat Schillerslage scheint es ein wichtiges Thema zu sein. Herr Baxmann weist drauf hin, dass der Weg dann auf eigene Gefahr genutzt wird. Die Verwaltung hat bereits mehrfach erläutert, warum der Weg gesperrt wurde und warum er nicht wieder freigegeben werden kann.