Beschluss: einstimmig beschlossen

Die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt, Stadtentwicklung und Bau fassten einstimmig den folgenden empfehlenden Beschluss:

 

Das Verfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 3-01 „Krummacher Feld“ (Bebauungsplan Nr. 3-01/1) mit dem Ziel einer maßvollen Nachverdichtung in diesem Bereich soll als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB eingeleitet werden (Einleitungsbeschluss nach § 2 BauBG).

 

Dem Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 3-01/1 „Krummacher Feld“ in der Fassung vom 15.08.2016 wird zugestimmt.

Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Vorentwurf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) durchführen zu lassen.

 

 


Herr Brinkmann erläuterte die vorgesehene Änderung des bestehenden Bebauungsplanes.

Herr Rheinhardt, Frau Heller, Herr Schrader und Herr Büttner befürworteten die Planung.

Herr Schrader regte an, die zur Straße gelegene Baugrenze von 5m auf 3m zu verändern, da ein Abstand von 5m keinen besonderen Sinn mache.

Frau Heller kritisierte, dass die betroffenen Grundstückseigentümer die Planungskosten übernehmen mussten. Dies sei früher nie der Fall gewesen.