Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 4, Enthaltungen: 0

Der Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit, Liegenschaften und Verkehr fasst mit 5 Ja-Stimmen und 4 Nein-Stimmen folgenden mehrheitlichen empfehlenden

 

Beschluss:

 

Die Aufstellung einer Lichtsignalanlage soll wie in der Variante 2.2 der Vorlage 2017 0306 vorgestellt werden. Dazu ist die Tempo 30-Zone aufzuheben und als 30 km/h Strecke auszuweisen.

 


Herr Dr. Kaever berichtet über die bisherige Beratung zu dem Thema.

 

Herr Apel teilt mit, dass die möglichen Varianten für eine Querungshilfe von der Verwaltung in der Vorlage 2017 0306 vorgestellt wurden. Die Kosten für die Variante 2.1 sind sehr hoch, so dass eine Lichtsignalanlage (LSA) deutlich günstiger ist. Alle Varianten wurden in der bisherigen Beratung ausreichend diskutiert. Die notwendigen Querungszahlen werden nicht erreicht. Er zitiert aus der Richtlinie FGÜ210 die Ausnahmeregelung unter Punkt 3. Die CDU-Fraktion ist der Meinung, dass ein Ausnahmegrund gemäß dieser Richtlinie vorliegt, da es sich um besonders schutzwürdige Personen handelt. Eine LSA an dieser Stelle ist sinnvoll. Entsprechend wird der Antrag gestellt, dass als Querungshilfe eine LSA aufgestellt wird.

Herr Herbst ergänzt, dass die Richtlinie aber auch besagt, dass die Aufstellung einer LSA in einer Tempo 30-Zone nicht zulässig ist.

 

Herr Arand glaubt nicht daran, dass die Querung der Straße Vor den Höfen nur an dieser einen Stelle erfolgt. Nicht nur morgens müssen Kinder die Straße queren, sondern auch zu anderen Tageszeiten. Ob sie dann auch die Querungshilfe nutzen oder aber doch den kürzeren Weg wählen, ist fraglich. Er warnt davor etwas zu schaffen, was den gewünschten Zweck vielleicht nicht erreicht. Es ist nicht möglich, die Kinder absolut sicher zur Schule zu führen. Für die Umsetzung dieser Maßnahme müssen hohe Kosten aufgewendet werden. Er gibt zu bedenken, dass später auch an anderen Stellen Querungshilfen gewünscht werden. Diese Kosten müssen dann auch berücksichtigt werden.

 

Herr Dr. Kaever erinnert daran, dass der Wunsch nach einer Querungshilfe durch die Änderung des Schulbezirkes entstanden ist. Die Diskussion hat bisher ergeben, dass der Fokus eher bei der LSA liegt und nicht mehr unbedingt bei einem Fußgängerüberweg (FGÜ).

 

Herr Apel erinnert daran, dass es früher an dieser Stelle schon eine LSA gegeben hat. Kinder müssen geschützt werden, aber auch ältere Personen können diese Querungshilfe dann nutzen.

 

Herr Fleischmann ist auch der Meinung, dass Kinder besonders geschützt werden müssen. Hier müssen andere Maßstäbe gelten. Er weist darauf hin, dass die Schülerzahlen noch steigen werden.

 

Herr Morich schätzt, dass Eltern ihre Kinder auch trotz einer LSA begleiten werden. Wenn die Aufstellung an dieser Stelle erfolgt, dann werden sicherlich noch weitere Orte folgen. Herr Dr. Kaever antwortet, dass vielleicht weitere Anfragen gestellt werden. Jedoch muss dann jeder Fall einzeln geprüft werden. Hier liegt ein Ausnahmegrund vor, der begründet ist. Das trifft nicht automatisch auch auf andere Situationen zu.

 

Herr Arand erinnert daran, dass die Anlegung von FGÜ an dem Kreisel Weserstraße aufgrund der Kosten zurückgestellt wurde. Die finanziellen Mittel der Stadt müssen mit Bedacht ausgegeben werden.

 

Herr Köneke berichtet aus Beinhorn. Dort müssen die Kinder ebenfalls eine Straße queren. Die Geschwindigkeit ist hier auf 70 km/h beschränkt. Die Schulkinder werden am Anfang begleitet und damit auf die Verkehrssituation vorbereitet, so dass sie nicht immer auf die Eltern angewiesen sind. Nach dieser Einweisung dürfen die Kinder alleine gehen.

 

Herr Herbst weist darauf hin, dass ein Beschluss zur Aufstellung einer LSA von der Straßenbehörde nicht umgesetzt wird. Ein solcher Beschluss wird zunächst der Kommunalaufsicht zur Prüfung vorgelegt.

 

Da über die vorgeschlagenen Varianten zur Anlegung einer Querungshilfe ausreichend beraten wurde, lässt der stellv. Ausschussvorsitzende, Herr Dr. Kaever, über die Vorlage wie folgt abstimmen: