Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat nimmt den Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2014 der Stadt Burgdorf zur Kenntnis und fasst folgende Beschlüsse:

 

 

  1. Der Rat beschließt gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 10 i. V. m. § 129 Abs. 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) den Jahresabschluss des Jahres 2014. Mit dem Beschluss über den Jahresabschluss stimmt er gleichzeitig den über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen des Haushaltsjahres 2014, die über 10.000 € liegen und die bisher nicht nach § 58 Abs. 1 Ziff. 9 u. § 117 Abs. 1 NKomVG  genehmigt worden sind, nachträglich zu. Darüber hinaus nimmt er die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen des Haushaltsjahres 2014 bis 10.000 € (bei denen die Zuständigkeit gem. § 117 NKomVG i. V. m. § 6 der Haushaltssatzung 2014 beim Bürgermeister lag) zur Kenntnis.

 

  1. Der Überschuss der Ergebnisrechnung 2014 in Höhe von 1.427.133,60 € wird zur anteiligen Deckung der vorgetragenen Fehlbeträge aus Vorjahren verwendet.

 

 


Herr Hinz erkundigte sich bei Herrn Voutta, worin die Beanstandung zur Fenstersanierung des Rathauses I bestehe.

 

Herr Voutta beantwortete die Frage dahingehend, dass vom RPA beanstandet wurde, dass die von der Denkmalschutzbehörde geforderte aufwendige Sanierung durchgeführt wurde, obwohl seiner Ansicht nach gleichwertige Fenster in Holz nach den Denkmalschutzvorschriften Genüge getan hätten. Der der Stadt Burgdorf hierdurch entstandene Schaden müsse nach Vorliegen aller Schlussrechnungen noch ermittelt werden und wird voraussichtlich im Schlussbericht zur Jahresrechnung 2016 aufgeführt.

 

Mit 4 Jastimmen, 1 Neinstimme sowie 4 Enthaltungen fasste der Ausschuss folgenden