Sitzung: 25.09.2017 Ausschuss für Haushalt, Finanzen u. Verwaltungsangelegenheiten
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Vorlage: 2017 0323
Beschlussvorschlag:
Der Rat
nimmt den Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des
Jahresabschlusses zum 31.12.2014 der Stadt Burgdorf zur Kenntnis und fasst
folgende Beschlüsse:
- Der Rat beschließt gemäß §
58 Abs. 1 Nr. 10 i. V. m. § 129 Abs. 1 Niedersächsisches
Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) den Jahresabschluss des Jahres 2014. Mit dem Beschluss über den
Jahresabschluss stimmt er gleichzeitig den über- und
außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen des Haushaltsjahres 2014,
die über 10.000 € liegen und die bisher nicht nach § 58 Abs. 1 Ziff. 9 u. § 117 Abs. 1
NKomVG genehmigt worden sind,
nachträglich zu. Darüber
hinaus nimmt er die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und
Auszahlungen des Haushaltsjahres 2014 bis 10.000 € (bei denen die Zuständigkeit
gem. § 117 NKomVG i. V. m. § 6 der Haushaltssatzung 2014 beim Bürgermeister
lag) zur Kenntnis.
- Der Überschuss der Ergebnisrechnung 2014 in Höhe von 1.427.133,60
€ wird zur anteiligen Deckung der vorgetragenen Fehlbeträge aus Vorjahren
verwendet.
Herr Hinz erkundigte sich bei Herrn Voutta, worin die Beanstandung zur Fenstersanierung des Rathauses I bestehe.
Herr Voutta beantwortete die Frage dahingehend, dass vom RPA beanstandet wurde, dass die von der Denkmalschutzbehörde geforderte aufwendige Sanierung durchgeführt wurde, obwohl seiner Ansicht nach gleichwertige Fenster in Holz nach den Denkmalschutzvorschriften Genüge getan hätten. Der der Stadt Burgdorf hierdurch entstandene Schaden müsse nach Vorliegen aller Schlussrechnungen noch ermittelt werden und wird voraussichtlich im Schlussbericht zur Jahresrechnung 2016 aufgeführt.
Mit 4 Jastimmen, 1 Neinstimme sowie 4 Enthaltungen fasste der Ausschuss folgenden