Herr Braun schlug vor, die Tagesordnungspunkte 14 und 15 zusammen zu behandeln. Der Ausschuss für Schulen, Kultur und Sport stimmte diesem Vorschlag einstimmig zu.

 

Frau Nehmer-Rommel stellte die Vorlage 2017 0293 vor.

 

Herr Braun fragte, ob z. B. Schulklassen für einen Bibliotheksbesuch an die Regelöffnungszeiten gebunden seien. Dies verneinte Frau Nehmer-Rommel. Für einen Besuch einer Schulklasse oder einer Kindertagesstätte werden ausschließlich Zeiten außerhalb der Regelöffnungszeiten genutzt. Das sei für die Besucher und Kinder angenehmer.

 

Frau Gersemann betonte, dass es gut sei, wenn die Stadtbücherei neue Wege beschreite. Die Idee, eine Gebühr für einzelne Medien zu erheben, würde die Vielleser bestrafen und somit auch deren Leseverhalten einschränken. Die Stadtbücherei habe einen zentralen Auftrag im Bildungswesen und sei ein Ort der Kommunikation. Dies dürfe nicht entfallen. Frau Gersemann begrüßte den Beschlussvorschlag der Verwaltung und sprach sich für eine Öffnungszeit samstags von 10.00 bis 14.00 Uhr aus.

 

Der Personalrat der Stadt Burgdorf habe den im Beschlussvorschlag genannten Öffnungszeiten bereits zugestimmt, teilte Herr Kugel mit.

 

Herr Fleischmann wies auf seinen Antrag vom heutigen Tag hin, auf die Anhebung der Jahresgebühren zu verzichten. Er halte die Erhöhung für bedenklich, da bereits  2011 drastisch erhöht wurde und bei einer erneuten Erhöhung evtl. mit einem Besucherrückgang, im Gegenzug aber nicht mit einer Kostendeckung der Bücherei zu rechnen sei.

 

Eine Bücherei habe einen großen Stellenwert in der Bildung und darauf sollte nicht verzichtet werden, sagte Frau Wichmann. Allerdings sei die Gebühr wie in Ziffer 2 gem. Vorlage 0293 Seite 7 beschrieben sinnvoll, da häufig benutzte Medien öfter ersetzt werden müssen.

 

Herr Pollehn stimmte zu und wies darauf hin, dass es Untersuchungen gebe, wonach sozialschwache Personen eine Bibliothek nicht bzw. selten nutzen, so dass diese Personen mit dem Vorschlag einer Gebühr je Medium nicht benachteiligt werden. Eine Haushaltskonsolidierung mit einer Erhöhung der Einnahmen in der Bücherei sei nicht darstellbar und sicherlich allen bewusst, erklärte Herr Pollehn.

 

Herr Knauer wies daraufhin, dass bereits von der Schließung der Stadtbücherei gesprochen wurde und brachte zum Ausdruck, dass dies nicht in seinem Sinne sei. Er wundere sich über die jetzige Überlegung, Mehreinnahmen von den Büchereinutzern zu verlangen, jedoch in den vorherigen TOPs relativ schnell hohe Ausgaben zu beschließen. Er lehne einen Gebühr je entliehenem Medium ab, da er es für ein falsches Zeichen halte, wenn die Büchereinutzer erst ihre Finanzen durchrechnen müssten, ob sie sich noch etwas ausleihen können.

 

Herr Kasiyanov gab zu bedenken, dass die Gebühr je Medium gerade die finanzschwachen Schüler treffen würde.

 

Herr Zschoch dementierte, dass von Seiten der CDU gesagt wurde, die Bücherei solle geschlossen werden. Bei Steigerungen der Personal- und Nebenkosten in den letzten Jahren ließe sich eine Gebührenerhöhung nicht vermeiden, erklärte Herr Zschoch. Bei einer Erhöhung von 5 € im Jahr wären es wenige Cent am Tag, die jeder sicher verkraften könne.

 

Die Gebühr sei jetzt schon auf dem Stand einer Großstadt, hielt Herr Fleischmann dagegen. Außerdem müssten die anstehenden Werbemaßnahmen ebenfalls bezahlt werden.

 

Herr Schulz erklärte, dass der „Mittelweg“ die beste Lösung für eine Erhöhung sei und er sich somit sich für den Vorschlag 1b ausspricht.

 

Die Bücherei selbst halte eine Erhöhung der Jahresgebühr auf 25 € für adäquat, brachte Herr Kugel ein.

 

Die Einnahmen der Bücherei sollen natürlich nicht zur Konsolidierung des städtischen Haushaltes dienen. Dies ist auch nicht realistisch, betonte Herr Pollehn. Dennoch sollte mit einer Erhöhung ein Zeichen gesetzt werden. Er kritisierte das Rechenbeispiel, das in der Vorlage nachzulesen sei.

 

Herr Berz fragte, wie sich die Internetkosten unter § 6 Nr. 8 der Benutzungs- und Gebührensatzung für die Stadtbücherei der Stadt Burgdorf zusammensetzen, da heutzutage der Internetzugang oft kostenlos sei. In der Bücherei gebe es kostenfreies WLAN, so Frau Nehmer-Rommel. Das Nutzungsentgelt werde kaum noch erhoben, da es nur für Recherchen mit Ausdrucken angewandt wird.

 

Frau Wichmann gab zu bedenken, dass bei geringen oder gar keinen Gebühren die Medien eventuell auch schlechter behandelt werden.

 

Der Ausschuss für Schulen, Kultur und Sport fasste einstimmig folgenden empfehlenden Beschluss:

 

Die Öffnungszeiten der Stadtbücherei werden ab dem 01.01.2018 wie folgt festgelegt:

 

Montag          12.00 – 18.00 Uhr

Dienstag        12.00 – 18.00 Uhr

Mittwoch        Schließtag

Donnerstag    12.00 – 19.00 Uhr

Freitag          12.00 – 18.00 Uhr

 

Der Ausschuss für Schulen, Kultur und Sport fasste einstimmig folgenden empfehlenden Beschluss:

 

Die Stadtbücherei ist ab 2018 an jedem 1. Samstag im Monat in der Zeit von 10.00 – 14.00 Uhr geöffnet.

 

Der Ausschuss für Schulen, Kultur und Sport fasste mit 1 Ja-Stimme und 7 Nein-Stimmen folgenden Beschluss:

 

Auf die Anhebung der Jahresgebühr für Erwachsene von 15,00 € auf 20,00 € und auf die Anhebung der Jahresgebühr für Familien von 20,00 € auf 25,00 € wird verzichtet.

 

Der Ausschuss für Schulen, Kultur und Sport fasste einstimmig folgenden empfehlenden Beschluss:

 

Die Jahresgebühr für die Nutzung der Stadtbücherei wird ab dem 01.01.2018 wie folgt angepasst:

 

Jahresgebühr für Erwachsene        von 15.00 € auf 20.00 €

Jahresgebühr Familie                    von 20,00 € auf 25,00 €

 

Für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr (§ 6 Abs. 1 Buchstabe d der Benutzungs- und Gebührensatzung für die Stadtbücherei der Stadt Burgdorf) bleibt die Nutzung weiterhin kostenfrei.

 

Die ermäßigte Jahresgebühr (§ 6 Abs. 1 Buchstabe c der Benutzungs- und Gebührensatzung für die Stadtbücherei der Stadt Burgdorf) beträgt weiterhin 5,00 €.

 

Auf Antrag von Herrn Berz fasste der Ausschuss für Schulen, Kultur und Sport einstimmig folgenden empfehlenden Beschluss:

 

Im § 6 Nummer 8 werden die Nutzungsentgelte für den Internetzugang gestrichen. Lediglich für die Nutzung des Druckers ist pro ausgedruckter Seite eine Gebühr von 0,10 € zu entrichten, unabhängig vom Alter der Nutzerin / des Nutzers.