Beschluss: zur Kenntnis genommen

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit, Liegenschaft und Verkehr befürwortet einstimmig die Einführung des Handy-Parkens. Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Voraussetzungen zu schaffen und die Änderung der Parkgebührenordnung zu veranlassen.


Herr Herbst stellt Herrn Zimmermann vom Verband Smartparking vor. Dieser wird das Verfahren näher erläutern.

 

Herr Zimmermann stellt Smartparking anhand einer Präsentation vor (Anlage 2). Der Verband ist in etwa 40 Kommunen aktiv. Für die Kommune ist die Einführung von Handy-Parken kostenlos und legt damit einen Grundstein für die Zukunft. Er berichtet, dass oftmals das Kleingeld fehlt oder aber die Parkdauer nicht abgeschätzt werden kann. Es kommt das Mehrbetreibermodell zum Einsatz, wodurch der Nutzer die freie Auswahl hat, ob er die Parkgebühr via App, SMS, in Car oder Anruf begleichen möchte.

Herr Zimmermann weist darauf hin, dass nach Umstellung auf Smartparking sicherlich nicht gleich jeder Nutzer diese Möglichkeit auch in Anspruch nimmt. Aber in Hinblick auf die Zukunft werden solche technischen Möglichkeiten immer mehr auf den Markt kommen.

 

Herr Arand erkundigt sich, wie das Verfahren funktioniert. Dies wird von Herrn Zimmermann anhand einer App erläutert. Für diese Art der Nutzung muss man sich eine App aussuchen und herunterladen. Nach dem Start der App wählt man sein hinterlegtes Kfz-Kennzeichen aus. Bei einer Überprüfung der Straßenverkehrskontrolleure wird dann angezeigt, dass dieses Auto den digitalen Parkschein nutzt. Bei der Stadt Burgdorf sind entsprechende Geräte schon vorhanden, auf denen nur noch die Schnittstelle zum Smartparking eingerichtet werden muss.

 

Herr Morich befürwortet das Handy-Parken, da es eine Serviceverbesserung ist. Die Autofahrer profitieren von einer solchen Möglichkeit.

 

Herr Lentz erkundigt sich, ob die Automaten mit Bargeldzahlung weiterhin erhalten bleiben. Dies bejaht Herr Herbst.

 

Frau Münzberg-Jesche fragt, welchen Nutzen die Anbieter davon haben. Des Weiteren interessiert sie, ob der Datenschutz eingehalten wird und wie die Bezahlung erfolgt. Herr Zimmermann antwortet, dass die Anbieter verschiedene Geschäftsmodelle verfolgen. Z.B. nennt er die Abo-Gebühren, wobei es für Viel-Parker eine Flatrate gibt. Der Autonutzer muss einen entsprechenden Aufschlag für die Nutzung des Handy-Parkens zahlen.

In Bezug auf den Datenschutz teilt er mit, dass die Systeme entsprechend geprüft werden und es eine Zertifizierung gibt. Bisher wurden die Datenschutzbestimmungen eingehalten. Sofern es gewünscht wird, kann gezielt für die Nutzung in Burgdorf eine Prüfung mit dem Datenschutzbeauftragten der Stadt erfolgen.

Für die Bezahlung gibt es verschiedene Varianten, wie z. B. PayPal, auf Rechnung oder Kreditkarte. Dies kann sich der Nutzer entsprechend aussuchen.

 

Herr Plaß erkundigt sich, welchen Nutzen die Stadt von der Einführung hat. Herr Zimmerman verweist auf die Präsentation. Dort wurden verschiedene Vorteile genannt, wie z. B. weniger Wartungsaufwand, weniger Papier, aber auch die einfachere Überwachung des ruhenden Verkehres. Die Stadt bietet mehr Service an und ist damit bürgerfreundlicher.

 

Herr Fleischmann verweist darauf, dass jedes Smartphone überwacht wird und es damit keine 100%ige Sicherheit gibt. Er erkundigt sich, ob Parkplätze dafür abgebaut werden. Herr Herbst verneint dies. Der Service ist ähnlich wie bei einer Geldkarte.

 

Herr Herbst erklärt, dass die Anbieter die festgesetzten Parkgebühren einnehmen und an die Stadt ohne Abzüge weiterleiten. Mit der Einführung des Handy-Parkens sollte auch die minutengenaue Abrechnung möglich sein. Dafür wird die Parkgebührensatzung entsprechend angepasst. Die Änderung wird in die Politik eingebracht und kann dann voraussichtlich zum 01.01.2018 in Kraft treten. Eine Zusammenarbeit mit dem Verband ist interessant, weil man dann mit allen Anbietern arbeiten kann.

 

Herr Arand erkundigt sich, wer die Kosten für die Umrüstung der Kontrollgeräte und die Aufkleber trägt. Herr Zimmermann antwortet, dass die Aufkleber vom Verband zur Verfügung gestellt werden. Für die Kontrollgeräte wird die entsprechende Schnittstelle ebenfalls kostenlos eingerichtet.