Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Die in der Anlage 1 aufgeführten Straßen, Wege und Plätze werden gemäß § 6 des Nieders. Straßengesetzes (NStrG) als Gemeindestraßen für den öffentlichen Verkehr gewidmet.

 

Die Ausschussmitglieder schließen sich einstimmig dem Beschlussvorschlag an.