Herr Neitzel (designierter Ortsbrandmeister der Ortfeuerwehr Dachtmissen) erkundigte sich nach der Laufzeit von Feuerwehrfahrzeugen. Die Laufzeit von 25 Jahren sei sehr hoch bemessen.

 

Herr Baxmann führte aus, dass die für Niedersachsen gültigen Abschreibungszeiten als maßgebliche Zeiten anzusetzen seien. Diese seien vom Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport verbindlich vorgegeben worden.

 

Herr Neitzel teilte mit, dass keine (Fahrzeug-)Reserven vorhanden seien. Falle ein Fahrzeug aus, wäre die Ortsfeuerwehr nicht mehr handlungsfähig. Daher käme eine Neubeschaffung vor dem Ende der Laufzeit in Betracht.

 

Frau Weilert-Penk stellte fest, dass stets die Kosten beachtet werden müssten. Ein Vergleich mit anderen Kommunen sei wünschenswert.

 

Herr Baxmann sicherte zu, dass bei Ausfall eines einsatztaktischen Fahrzeuges unverzüglich eine Ersatzbeschaffung angeschoben werde. Dies sei über eine außerplanmäßige Auszahlung möglich.

 

Herr Meyer ergänzte, dass der Kauf eines Vorführfahrzeuges möglich sei. Somit könne der kurzfristige Bedarf gedeckt werden.

 

Herr Nijenhof erläuterte, dass grundlegende Entscheidungen auf dem Feuerwehrbedarfsplan basieren sollten. Dieser müsse nun fortgeschrieben werden. 

 

Herr Wickboldt fügte hinzu, dass im Feuerwehrbedarfsplan keine Laufzeiten von (Feuerwehr-)Fahrzeugen hinterlegt seien. Die Entscheidung über die Kaufintervalle treffe der Rat der Stadt Burgdorf in eigener Zuständigkeit.

 

Auf die Frage, wie viele Löschfahrzeuge aus einer unerschöpflichen Löschwasserstelle Wasser entnehmen könnten, antwortete Herr Bethmann, dass die Möglichkeit lediglich bei einem Fahrzeug bestehe. Darüber hinaus stünden noch Tragkraftspitzen für diese Einsatzlage zur Verfügung.

 

Protokollnotiz:         Der Ortsfeuerwehr Burgdorf stehen zwei Löschfahrzeuge sowie fünf Tragkraftspritzen zur Löschwasserentnahme an unerschöpflichen Löschwasserstellen zur Verfügung.

 

Auf Nachfrage von Herrn Wickboldt antwortete Herr Baxmann, dass die Löschwasserversorgung über die Bereitstellung von Hydranten gewährleistet sei. Die Sicherstellung des Brandschutzes sei in Burgdorf nicht gefährdet.