Beschluss: einstimmig beschlossen

Die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt, Stadtplanung und Bau fassten einstimmig den folgenden empfehlenden Beschluss:

Das Verfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5-12 „Nördlich Worthstraße“ (Bebauungsplan-Änderung Nr. 5-12/1) mit dem Ziel, auf der festgesetzten Aktionsfläche Spielgeräte regulär zuzulassen, soll eingeleitet werden (Einleitungsbeschluss nach § 2 BauBG).

 

Dem Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5-12 „Nördlich Worthstraße“ in der Fassung vom 15.03.2017 wird zugestimmt.

Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Entwurf die öffentliche Auslegung (§ 13 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB) und die Beteiligung der berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange (§ 13 Abs. 3 BauGB) durchführen zu lassen.

 


Frau Behncke gab eine Zusammenfassung der Vorlage.

Herr Dralle verwies auf das Spendenkonto für diese Maßnahme und ging davon aus, dass damit die für die Stadt Burgdorf entstehenden Kosten gering gehalten würden.