Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Der Verpachtung des städt. Grabens westlich der Deponie (Flst. 28, Flur 27, Gem. Burgdorf) an aha wird unter der Voraussetzung zugestimmt, dass aha die sich aus dem Wasserrecht und aus sonstigen Rechten ergebenden Verpflichtungen und Ansprüche Dritter übernimmt und sich außerdem verpflichtet, für etwaige sich aus der geplanten zusätzlichen Einleitung von Oberflächenwasser ergebende Folgen aufzukommen.

 

Die Ausschussmitglieder schließen sich einstimmig dem Beschlussvorschlag an.

 


Herr Dralle erkundigt sich, ob das Oberflächenwasser auch von dem Graben aufgenommen werden kann.

Herr Arand fragt, ob bekannt ist, wieviel Oberflächenwasser in etwa anfällt und ob dieses belastet ist.

 

Herr Herbst antwortet, dass es sich um nicht belastetes Oberflächenwasser handelt. Für die Einleitung muss ein Wasserrechtsantrag gestellt werden. Bei dieser Prüfung wird auch berücksichtigt, ob der Graben diese zusätzlichen Wassermengen aufnehmen kann. Die voraussichtliche Wassermenge ist Herrn Herbst nicht bekannt. Sofern diese vorliegt, wird sie über das Protokoll mitgeteilt.

 

Antwort über Protokoll:

Es ist geplant, die seinerzeit noch von der Bezirksregierung genehmigte Einleitungsmenge in Höhe von 400 l/s auch zukünftig einzuhalten. Im Rahmen der im Zuge der Oberflächenabdeckung neu zu erteilenden wasserrechtlichen Genehmigungen werden die beantragten Einleitungsmengen von der unteren Wasserbehörde überprüft. Da die Wasserrechte widerruflich erteilt werden, können diese im Bedarfsfall durch entsprechende Auflagen an die aktuellen Gegebenheiten angepasst werden.