Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Jugendhilfe und Familie empfiehlt dem Rat der Stadt Burgdorf, die dieser Vorlage und dem Originalprotokoll beigefügte Satzung für die Kindertagesstätten der Stadt Burgdorf zu beschließen.

 

In die Diskussion im Verwaltungsausschuss und im Rat soll der Dringlichkeitsantrag der AfD vom 28.05.2017 einbezogen werden. Außerdem soll in § 4 Absatz 5, ggfs. unter f) der Satzung das Kriterium „die von der Krippe einer Einrichtung in eine Kindergartengruppe derselben Einrichtung wechseln“ aufgenommen werden.


Frau Raue stellt die Vorlage vor und verweist in diesem Zusammenhang auf den vorliegenden Dringlichkeitsantrag (Änderungsantrag) der AfD.

 

Frau Wichmann stellt ihren Antrag vor.

 

Frau Meinig spricht sich dafür aus, den Übergang von der Krippe zum Kindergarten als letzten Punkt der Rangliste aufzunehmen.

 

Herr Nijenhof macht darauf aufmerksam, dass es für Bezieher von Arbeitslosengeld II-Leistungen oder junge Mütter/Väter schwer ist, aus der Arbeitslosigkeit heraus bzw. nach Beendigung der Schule eine Berufstätigkeit nachzuweisen und somit in der Rangliste Vorrang zu erhalten.

 

Herr Niemann erläutert den ersten Punkt der Aufnahmekriterien. Obwohl Eltern zu Hause seien, gäbe es eine Vielzahl von Kindern, die -vom Jugendamt initiiert- für einen Betreuungsplatz bevorzugt würden. Hierbei gehe es sowohl um Förderung als auch um Kontrolle.

 

Frau Lehrte-Ringelmann bekräftigt, dass der Kinderschutz oberste Priorität haben müsse.

 

Frau Ruhkopf fragt nach, ob die Fälle, die im Dringlichkeitsantrag beschrieben wurden, unter „sonstige Notlagen“ fallen würden.

 

Frau Raue bestätigt dies. Der Begriff „sonstige Notlagen“ erlaube es, individuelle Einzelfälle zu berücksichtigen. Eine Priorisierung sei gerade aufgrund der fehlenden Betreuungsplätze erforderlich.

 

Herr Knauer erkundigt sich, ob Krankheitsfälle bei Eltern nicht unter den ersten Punkt der Aufnahmekriterien mit höchster Priorität fielen. Er verweist zudem auf unterstützende Hilfsangebote wie Pflegestufe, Haushaltshilfe oder Tagesmutter.

 

Frau Raue erläutert, dass unter die höchste Priorität Fälle, bei denen Jugendhilfe geleistet werde, fallen. Wenn Eltern ihrer Verantwortung nicht mehr gerecht werden könnten, müsse die Priorität gegeben sein.

 

Frau Ruhkopf erkundigt sich nach der Unterbringung von Flüchtlingskindern. Sprachkurse von Eltern seien auch als Fortbildung zu bewerten.

 

Frau Raue verweist darauf, dass Flüchtlingskinder natürlich auch Betreuungsplätze erhielten. Es komme aber ggfs. zu Wartezeiten.

 

Frau Gersemann macht darauf aufmerksam, dass die 2-Jahres-Frist der in 2016 aufgenommenen Flüchtlinge zum Familiennachzug in 2018 auslaufe und dann mit weiterem Bedarf an Betreuungsplätzen gerechnet werden müsse.

 

Frau Wichmann fragt nach, ob der Impfschutz in der Satzung verankert werden müsse.

 

Frau Meinig erläutert, dass es bislang nur eine verpflichtende Impfberatung gebe. Bei fehlendem Impfschutz erhielte man keine Sanktionen.

 

Frau Gersemann bittet um Abstimmung.

 

Einstimmig ergeht folgender