Beschluss: zur Kenntnis genommen

Herr Herbst berichtet, dass die Verkehrszählung in Abstimmung mit dem Ortsvorsteher erfolgt ist. Die erforderlichen Querungen wurden bei dieser Zählung erreicht. Augenscheinlich haben aber an diesem Tag die Einwohner verstärkt die Straße Vor den Höfen überquert. Eine weitere Zählung hat zwei Tage später stattgefunden, die lediglich 36 querende Personen ermittelt hat. Demnach sind die Richtlinien für die Anlegung eines Fußgängerüberweges (FGÜ) nicht erfüllt.

 

Herr Herbst weist darauf hin, dass Bushaltestellen in Verbindung mit einem FGÜ gefährlich sind. Entsprechende Abstände sind einzuhalten. Daher müsste für die Anlegung eines FGÜ an dieser Stelle eine der Bushaltestellen verlegt werden. Es entstehen Kosten in Höhe von ca. 60.000 € (inkl. Verlegung der Bushaltestelle). Im Haushalt der Stadt stehen diese Mittel nicht zur Verfügung. Eine Anmeldung müsste für den Haushalt 2018 erfolgen.

 

Herr Fleischmann ist der Meinung, dass eine zweite Zählung überhaupt nicht erforderlich war. Es geht hier um die Sicherheit der Kinder. Er bemängelt zudem, dass die Verwaltung lediglich eine Mitteilungsvorlage eingebracht hat. Herr Herbst antwortet, dass der gestellte Antrag dahingehend beschlossen wurde, dass eine Zählung erfolgen sollte. Diese Zählung ist erfolgt und das Ergebnis wurde entsprechend über die Mitteilungsvorlage bekanntgegeben.

 

Herr Dr. Kaever erläutert, dass die Zählung vorgeschrieben ist, um einen Richtwert zu den Querungen zu haben. Die erforderlichen Querungszahlen wurden wie erwartet nicht erreicht. Herr Herbst hat jedoch den weiteren Weg aufgezeigt. Es muss nun ein neuer Antrag formuliert werden, mit dem Ziel, dass entsprechende Haushaltsmittel 2018 eingestellt werden.

 

Herr Morich hat sich an einem Vormittag selbst ein Bild von der Verkehrssituation gemacht. Etwa 13 Kinder wurden zur Bushaltestelle begleitet. Seiner Meinung nach entstehen durch die Ampelschaltung am Ostlandring immer wieder Lücken, die eine Querung ermöglichen. Er weist darauf hin, dass die Querung auch mit einem FGÜ nicht zu 100% sicher ist. Wenn an dieser Stelle die Einrichtung eines FGÜ beschlossen wird, besteht die Gefahr, dass Begehrlichkeiten geweckt werden. Ohne die erforderlichen Querungszahlen sollten keine FGÜ angelegt werden.

 

Frau Münzberg-Jesche teilt mit, dass die zukünftigen Schülerzahlen ermittelt werden sollten. Daran kann man dann abschätzen, wann die erforderlichen Querungszahlen erreicht werden. Somit können dann rechtzeitig Haushaltsmittel eingestellt werden.

 

Der Ortsvorsteher von Hülptingsen, Herr Schwer, bedankt sich, dass der Ausschuss vor Ort tagt. Die Anzahl der Zuhörer zeigt die Wichtigkeit des Themas im Ortsteil. Die Zielgruppe sind hier die Grundschüler, deren Schülerzahlen sich in den nächsten Jahren stark erhöhen. Ein sicherer Schulweg wird seiner Meinung nach nur in Verbindung mit einem FGÜ oder einer Bedarfsampel (LSA) erreicht. Sicherlich gibt es durch die Ampelschaltung am Ostlandring manchmal Verkehrslücken, diese sind von den Kindern aber schwer abzuschätzen.

 

Die Ausschussmitglieder sind sich darüber einig, dass sich die Zuhörer direkt zum Tagesordnungspunkt einbringen sollen.

 

Ein Anlieger der Straße Vor den Höfen berichtet, dass manche Eltern ihre Kinder nicht mit dem Bus fahren lassen, weil sie dies für zu gefährlich halten. Wenn es dunkel ist, ist die Bushaltestelle schlecht zu erkennen. Im Moment ist nur eine Klasse auf die Bushaltestelle angewiesen, aber es kommen weitere Kinder hinzu.

 

Ein Einwohner aus dem Baugebiet Beerbuschweg erläutert, dass der FGÜ nur zum Thema geworden ist, weil die Stadtverwaltung die Schulbezirke geändert hat. Wenn die Anlegung eines FGÜ zu teuer ist, sollte alternativ die Aufstellung einer LSA geprüft werden. Die Stadt steht in der Pflicht, einen sicheren Schulweg zu gewährleisten. Daher sollte eine zeitnahe Lösung gefunden werden und nicht erst über den Haushalt im nächsten Jahr.

 

Weitere Einwohner melden sich zu Wort und erläutern ihren Wunsch zur Einrichtung einer sicheren Querungsmöglichkeit.

 

Herr Herbst teilt mit, dass eine LSA in einer Tempo 30-Zone nicht zulässig ist. Er geht davon aus, dass die erforderlichen Querungszahlen in der Zukunft erreicht werden. Haushaltsmittel können gerne für den Haushalt 2018 beantragt werden. Zu gegebener Zeit würde eine erneute Zählung stattfinden. Allerdings weist er darauf hin, dass die Tempo 30-Zone aufgehoben werden müsste, da weder ein FGÜ noch eine Ampel grundsätzlich in einer Tempo-Zone eingerichtet werden darf. Alternativ kann dann streckenweise Tempo 30 eingerichtet werden. Die Rechts-vor-links-Regelung müsste dann aber evtl. aufgehoben werden.

Herr Herbst warnt davor, ohne rechtliche Sicherheit einen FGÜ oder eine LSA einzurichten. Er schlägt vor, dass die Verwaltung beauftragt wird, Kosten für die möglichen Varianten zu ermitteln. Die Ergebnisse können in die Haushaltsberatungen 2018 einfließen und entsprechend beschlossen werden.

 

Herr Apel findet den Vorschlag gut, jedoch sollte auch aufgezeigt werden, ob es eine kurzfristige Lösung gibt. Wenn nicht, sind die Varianten mit einer Zeitangabe zu liefern, bis wann die Umsetzung fertiggestellt werden kann.

 

Herr Herbst teilt mit, dass bis zum nächsten VA am 13.06. keine konkreten Ergebnisse vorgelegt werden können. Er schlägt vor, die Vorlage zur nächsten Ausschusssitzung im August vorzubereiten. Herr Plaß bittet darum, dass die Ergebnisse in einer Beschlussvorlage vorgelegt werden.

 

Die Ausschussmitglieder befürworten einstimmig diese Vorgehensweise.