Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 36

Einstimmig fasste der Rat folgenden

 

Beschluss:

 

a)    Von der als Anlage 2 beigefügten Kalkulation der Gebühren für die Benutzung der Unterkünfte Friederikenstr. 43, 43a, 43b sowie Friederikenstr. 29 (Container) für Asylbewerber/-bewerberinnen und Flüchtlinge in der Stadt Burgdorf wird Kenntnis genommen.

 

b)   Die dieser Vorlage und dem Originalprotokoll als Anlage A beigefügte „2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Unterkünfte für Asylbewerber/-bewerberinnen und Flüchtlinge in der Stadt Burgdorf“ wird beschlossen.

 

 


Frau Wiechmann gab zu bedenken, dass Unterkünfte, die die Stadt selbst unterhalte, kostengünstiger als angemietete Objekte seien. Sie finde es nicht richtig, dass private Investoren durch hohe Mieten die Not der Stadt, Flüchtlinge schnell unterbringen zu müssen, ausnutzen.

 

Herr Knauer erklärte, dass eine vernünftige Lösung gesucht wurde, um Flüchtlingen zeitnah eine menschenwürdige Unterkunft zur Verfügung zu stellen. In diesem Zusammenhang sei es völlig legitim, Objekte anzumieten.

 

Herr Paul bestätigte, dass schnell reagiert werden musste, weil viele Menschen binnen kurzer Zeit nach Burgdorf kamen.

 

Herr Sund merkte an, dass der Preis für Container während der Flüchtlingskrise zwar hoch, aber nicht unanständig gewesen sei.

 

Herr Schulz äußerte Verständnis für die Aussage von Frau Wiechmann, dass die angemieteten Objekte ein hoher Kostenfaktor für die Stadt seien.