Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Das Verfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5-12 „Nördlich Worthstraße“ (Bebauungsplan-Änderung Nr. 5-12/1) mit dem Ziel, auf der festgesetzten Aktionsfläche Spielgeräte regulär zuzulassen, soll eingeleitet werden (Einleitungsbeschluss nach § 2 BauBG).

 

Dem Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5-12 „Nördlich Worthstraße“ in der Fassung vom 15.03.2017 wird zugestimmt.

Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Entwurf die öffentliche Auslegung (§ 13 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB) und die Beteiligung der berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange (§ 13 Abs. 3 BauGB) durchführen zu lassen.

 


Herr Brinkmann berichtete, dass bei der betroffenen Fläche bewusst darauf verzichtet wurde, diese als Spielplatzfläche auszuweisen. Da nun ein Spielplatz gewünscht werde und es sich um eine öffentliche Grünfläche handele, müsse der Bebauungsplan geändert werden.

 

Frau Degener fragte nach der ungefähren zeitlichen Dimension.

 

Herr Brinkmann antwortete, dass die Vorlage zunächst in weitere Ausschüsse gehe. Sollte alles ohne Komplikationen vonstattengehen, könne der B-Plan ca. im September ausgelegt werden. Direkte Anlieger hätten jedoch die Möglichkeit sich über das Vorhaben zu äußern, sodass ein Abwägen der unterschiedlichen Interessen stattfinden müsse.

 

Einstimmig fasste der Ortsrat folgenden empfehlenden