Beschluss:

 

Das Protokoll über die Sitzung des Ortsrates vom 10.11.2016 wird mit diesen Änderungen genehmigt.

 

 

Weiterhin wurde vom Ortsrat einstimmig gefordert, dass diese Änderung in das Ursprungsprotokoll vom 10.11.2016 aufzunehmen ist. Herr Baxmann entgegnete, dass dieses nach der Geschäftsordnung des Rates vom 03.11.2016 nicht möglich sei.

 


Herr Gawlik bat, den Tagesordnungspunkt 13 einschließlich Beschluss – Entscheidung für ein nächstes Wohnbaugebiet in einem Ortsteil – wie folgt zu ändern:

 

 

Herr Barthold Plaß merkte an, dass die Vorlage nur dazu führen wird, dass jeder betroffene Ortsrat den Beschluss fassen wird, dass das nächste Baugebiet natürlich in seiner Ortschaft auszuweisen ist. Darüber hinaus ist aus der Vorlage nicht die Empfehlung der Verwaltung zu entnehmen.

 

Herr Baxmann entgegnete, dass es Aufgabe der Politik sei, auf Basis der Fakten, die die Verwaltung bereitstellt, politische Entscheidungen zu treffen.

 

Herr Reißer fragte, warum nicht mehrere Wohnbaugebiete entwickelt werden. Herr Baxmann antwortete, dass dieses seitens der Verwaltung nicht leistbar sei.

 

Herr Barthold Plaß wies auf die Möglichkeit hin, dass die zu erbringenden Arbeiten auch extern vergeben werden könnten, um die Verwaltung zu entlasten. Herr Baxmann sieht dieses als nicht möglich und zielführend an.

 

Herr Gawlik führte aus, dass die Vorlage zwar viele Kriterien ausweist, die wesentlichen Informationen aber fehlen und damit die Vorlage unvollständig ist. So fehlt eine Aussage darüber, zu welchem Zeitpunkt in den jeweiligen Ortsteilen ein mögliches Baugebiet verfügbar sein könnte. Erst mit dieser Information kann eine sinnvolle Priorisierung erfolgen und damit eine Reihenfolge seitens der Politik vorgegeben werden, die allen Ortsteilen gerecht wird.

 

Nach weiterer Diskussion fasste der Ortsrat einstimmig folgenden

 

Beschluss:

 

1.     Das nächste Wohnbaugebiet ist in Schillerslage auszuweisen.

 

2.     Die Verwaltung wird beauftragt, in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtentwicklung und Bau einen Vorschlag für die zeitliche Reihenfolge der Wohnbaugebiete – für alle in der Vorlage behandelten Ortsteile – vorzulegen. Diese Reihenfolge hat den prognostizierten Zeitpunkt, ab wann ein Verkauf der erschlossenen Wohnbaugrundstücke durch die Stadt Burgdorf möglich sein wird, auszuweisen und zu berücksichtigen.“

 

 

Der Ortsrat fasste einstimmig folgenden