Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit, Liegenschaften und Verkehr beschließt einstimmig, dass die Verwaltung eine Verkehrszählung in Bezug auf die Anlegung eines Fußgängerüberweges an der Straße Vor den Höfen durchführt. Die Zählzeiten sind mit dem Ortsvorsteher, Herrn Schweer, abzustimmen.


Herr Plaß erläutert den Antrag und berichtet, dass dieser aus dem Verwaltungsausschuss (VA) zurück an diesen Ausschuss überwiesen wurde. Es handelt sich um ein wichtiges Thema, zu dem auch der anwesende Ortsvorsteher, Herr Schweer, angehört werden sollte.

 

Herr Herbst erinnert daran, dass die durch Richtlinien geforderten Querungszahlen vorliegen müssen und in Tempo 30-Zonen grundsätzlich kein Fußgängerüberweg (FGÜ) erforderlich ist. Das Einvernehmen mit der Polizei und der Straßenverkehrsbehörde ist herzustellen. Diese sehen Probleme in der Anordnung von FGÜs ohne erreichen der geforderten Querungszahlen.

 

Herr Arand verweist auf die letzte Ausschusssitzung und den Beschluss, dass zunächst eine Verkehrszählung erfolgen sollte. Erst wenn diese Zahlen vorliegen, wollte sich der Ausschuss erneut mit dem Antrag befassen. Daher ist er verwundert, dass der Antrag ohne diese Zahlen erneut auf der Tagesordnung steht.

 

Herr Schweer schildert die Situation vor Ort und berichtet, dass der Wunsch nach einem FGÜ von vielen Eltern an ihn herangetragen wird. Man kann täglich zur Schulwegzeit massive Verkehrsbewegungen an der Stelle beobachten.

Weiterhin erinnert Herr Schweer an die Planungen zum Baugebiet östlich Beerbuschweg. In dieser Planung wurde ausdrücklich eine Verbindung aus dem Baugebiet zur Bushaltestelle gewünscht. Diese Verbindungsachse wurde als sehr wichtig angesehen, auch in Bezug auf die Querungsfrequenzen. Auf der Straße Vor den Höfen sind oftmals gefährliche Situationen zu beobachten, die auch der Mißachtung der Rechts-vor-Links-Regelung geschuldet sind.

 

Herr Morich berichtet, dass er sich die Situation vormittags um 10 Uhr vor Ort angeguckt hat. Zu der Zeit war es dort sehr ruhig und die Möglichkeit zur Querung war gegeben. Er gibt zu bedenken, dass man Begehrlichkeiten in anderen Ortschaften weckt, wenn man hier eine Ausnahme für die Anlegung eines FGÜs macht.

Herr Morich bittet darum, dass die Markierung der „30“ auf der Straße erneuert wird, da diese schon sehr verblasst ist.

 

Herr Fleischmann kann die Meinung von Herrn Morich nicht nachvollziehen. Der Schülerverkehr findet zu einer anderen Zeit statt. Weiterhin wurden in der Straße Vor den Höfen oftmals Geschwindigkeitsüberschreitungen festgestellt. Daher befürwortet er einen FGÜ an der Stelle.

 

Herr Dr. Kaever kann die Argumente von Herrn Schweer nachvollziehen. Er befürchtet jedoch, dass die erforderlichen Querungszahlen nicht erreicht werden. Allerdings hofft er, dass ein FGÜ eine achtsamere Fahrweise von Autofahrern herbeiführt.

 

Herr Apel versteht, dass die Verwaltung rechtskonform handeln muss. Jedoch appelliert er an ein vorausschauendes Handeln, gerade auch im Hinblick auf die Änderung der Schulbezirke.

 

Herr Herbst erläutert erneut die Vorgehensweise. Ohne eine Zählung liegt nur ein subjektives Urteil vor. Eine Verkehrszählung ist Grundlage für die weitere Prüfung. Daher hat die Verwaltung eine Zählung vorgeschlagen, um überhaupt einen Wert für die weitere Diskussion zu haben. Eine Abweichung von den Richtlinien öffnet auch an anderen Stellen Begehrlichkeiten, so dass keine Ablehnung mehr möglich ist. Er gibt zu bedenken, dass durch die Anlegung von FGÜ Kosten entstehen.

 

Herr Plaß verweist auf die Schulwegsicherung. Herr Baxmann antwortet, dass aber trotzdem die Regeln eingehalten werden müssen. Es ist nur fair, eine Verkehrszählung durchzuführen. Die Zeiten der Zählung können auch mit dem Ortsvorsteher abgestimmt werden.

 

Herr Arand stellt fest, dass ein FGÜ gewollt ist. Aber die Verkehrszählung sollte als Grundlage für die Anlegung herangezogen werden. Diese sollte, wie in der letzten Sitzung schon beschlossen, durchgeführt werden. Wenn diese Werte dann vorliegen, kann man diskutieren, inwieweit man von den Richtlinien abweichen kann.

 

Herr Baxmann teilt mit, dass die Verwaltung die Zählung möglichst bis zur nächsten Ausschusssitzung durchführen wird.