Herr Fischer berichtet, dass

 

a) der Bauordnungsabteilung mehrere Bauanträge zum Bau von Werbeanlagen vorliegen. Das Thema wurde auch bereits im Bauausschuss vorgestellt. Die beantragten Werbeanlagen sind teilweise sehr großflächig. Zurzeit besteht keine Möglichkeit, Fremdwerbeanlagen zu verbieten.

 

Es wurde eine Vorlage für den nächsten Verwaltungsausschuss (VA) erarbeitet, mit der die Einbringung einer Werbegestaltungssatzung beschlossen werden soll. Der VA soll einen Aufstellungsbeschluss fassen. Die Konkretisierung der Satzung soll dann in den entsprechenden Gremien erfolgen. Zunächst soll ein Geltungsbereich festgelegt werden. Es ist geplant, diesen auf die Kernstadt zu beschränken. Bisher liegen Anträge für Fremdwerbeanlagen nur für die Innenstadt vor.

 

Herr Dralle erkundigt sich, welchen Nutzen die Stadt von einer solchen Satzung hat. Herr Fischer antwortet, dass lediglich der Privateigentümer Vorteile durch den Werbeträger erhält. Mit der Satzung soll Fremdwerbung nicht verboten, aber eingeschränkt werden.

 

Herr Morich befürwortet die Aufstellung einer Satzung zu den Werbemaßnahmen. Diese sollten auf einen bestimmten Rahmen eingeschränkt werden.

 

Herr Arand erkundigt sich, ob auch die Ortsteile einbezogen werden. Herr Fischer erläutert, dass es noch keine Anträge für die Ortsteile gibt und sich daher der Geltungsbereich erstmal nur auf den Stadtkern beziehen soll.

 

Auch Herr Fleischmann stimmt der Aufstellung einer Werbegestaltungssatzung zu, da großflächige Werbung nicht gewünscht wird.

 

Herr Baxmann erläutert, dass für das Verfahren im nächsten VA der Aufstellungsbeschluss gefasst werden muss. Daher erfolgt vorab die Information im Ausschuss.

 

Herr Scholz ergänzt, dass es sich hierbei allein um die Werbung auf Privatgrundstücken handelt. Mit der Satzung soll der Stadt eine Mitbestimmungsmöglichkeit eingeräumt werden. Auf öffentlichen Flächen hat die Stadt die Werberechte wie bekannt vertraglich seit vielen Jahren an die Fa. Ströer DSM vergeben und damit automatisch ein Zustimmungsrecht für neue Anlagen.

 

 

Herr Herbst teilt mit, dass

 

b) die Messprotokolle der Straßenverkehrsabteilung als Anlage 1 dem Protokoll beigefügt sind.

 

c) die Region einen Sachstandsbericht zum barrierefreien Bushaltestellenausbau in der Region Hannover vorgelegt hat. Dieser wird als Anlage 2 dem Protokoll beigefügt.

 

Herr Fleischmann wünscht sich, dass nicht nur die Berichte als Anlage beigefügt werden, sondern auch kurz darüber berichtet wird. Herr Herbst antwortet, dass die einzelnen Zahlen der Verkehrsmessungen zu unübersichtlich sind. Wenn Fragen zu den Messungen bestehen, können diese gerne in der nächsten Sitzung gestellt werden.

Zum Bushaltestellenausbau ergänzt Herr Herbst, dass es im Bereich der Stadt Burgdorf 140 Haltepunkte gibt. Davon sind bereits 54 Haltepunkte umgebaut (39 %). Burgdorf steht damit auf Platz 4 in der Region.