Sitzung: 27.03.2017 Ausschuss für Haushalt, Finanzen u. Verwaltungsangelegenheiten
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Vorlage: 2017 0190
Beschlussvorschlag:
Der Rat
nimmt den Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des
Jahresabschlusses zum 31.12.2013 der Stadt Burgdorf zur Kenntnis und fasst
folgende Beschlüsse:
- Der Rat beschließt gemäß §
58 Abs. 1 Nr. 10 i. V. m. § 129 Abs. 1 Niedersächsisches
Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) den Jahresabschluss des Jahres 2013. Mit dem Beschluss über den
Jahresabschluss stimmt er gleichzeitig den über- und
außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen des Haushaltsjahres 2013,
die über 10.000 € liegen und die bisher nicht nach § 58 Abs. 1 Ziff. 9 u. § 117 Abs. 1
NKomVG genehmigt worden sind,
nachträglich zu. Darüber
hinaus nimmt er die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und
Auszahlungen des Haushaltsjahres 2013 bis 10.000 € (bei denen die Zuständigkeit
gem. § 117 NKomVG i. V. m. § 6 der Haushaltssatzung 2013 beim Bürgermeister
lag) zur Kenntnis.
- Der Rat beschließt den Überschuss der außerordentlichen Erträge über die außerordentlichen Aufwendungen im Ergebnishaushalt 2013 (1.116.974,96 €) zur anteiligen Deckung des Fehlbetrags des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von -1.802.551,69 € zu verwenden.
Herr Hammermeister erläuterte kurz die Eckdaten des Jahresabschlusses. Er wies darauf hin, dass im ordentlichen Ergebnis erhebliche Rückstellungen beim Personal zu verzeichnen waren, da aufgrund der Verabschiedung des Haushaltsbegleitgesetzes bereits im Jahr 2013 für zwei Besoldungserhöhungen entsprechende Pensionsrückstellungen gebildet werden mussten. Hier handelte es sich jedoch um einen einmaligen Effekt, da künftig die Rückstellungen dem tatsächlichen Jahr der Besoldungserhöhung zuzurechnen sind.
Herr Fleischmann monierte wiederholt die großen Ergebnisabweichungen gegenüber den Planansätzen und bat hierzu um Aufklärung.
Herr Philipps verwies hierzu auf die ausführlichen Erläuterungen im Bericht zum Jahresabschluss.
Zur Frage von Frau Wichmann bezüglich der Bewertungs- bzw. Abschreibungsmethoden erklärte Herr Hammermeister, dass grundsätzlich nach Anschaffungs- und Herstellungskosten bilanziert und abgeschrieben werde.
Die Frage von Herrn Hinz zu der Feststellung auf Seite 11 des Berichtes des Rechnungsprüfungsamtes beantwortete Herr Hammermeister dahingehend, dass der Fachabteilung die entsprechende Feststellung des RPA mit der Bitte um Bearbeitung zugeleitet worden sei.
Mit 4 Jastimmen und 5 Enthaltungen fasste der Ausschuss folgenden