Einstimmig fasste der Rat folgenden
Beschluss:
Der Rat der Stadt Burgdorf beschließt die
dieser Vorlage und dem Originalprotokoll als Anlage A beigefügte Satzung
für das Jugendamt der Stadt Burgdorf.
Die in § 5 Absatz 1 Buchstabe g aufgeführte Bezeichnung „in der
Mädchenarbeit erfahrene Frau“ bleibt erhalten.
Der/die in § 5 Absatz 1 Buchstabe i aufgeführte „Vertreterin oder
Vertreter der Interessen ausländischer Kinder und Jugendlicher“ erhält die neue
Bezeichnung „eine Person mit interkultureller Kompetenz in der Kinder- und
Jugendarbeit“.