Beschluss: vertagt

Herr Lentz stellt den Antrag der AfD-Fraktion vor.

 

Herr Dr. Kaever berichtet, dass das Schild oftmals ignoriert wird und erkundigt sich, ob es sich um ein öffentliches Schild handelt. Herr Herbst antwortet, dass Verkehrsschilder grundsätzlich zu befolgen und von der Verkehrsbehörde angeordnet sind. Das betreffende Verkehrsschild ist Bestandteil der Baugenehmigung und kann nicht einfach entfernt werden. Auch die Linksabbiegespur wurde im Rahmen der Baugenehmigung gefordert. Es müsste ein Antrag auf Änderung der Baugenehmigung gestellt werden. Dies kann aber nur der Eigentümer tun.

 

Frau Münzberg-Jesche weist darauf hin, dass man vom Netto-Markt auf die Schillerslager Landstraße links abbiegen kann. Daher ist ihrer Meinung nach keine Änderung erforderlich.

 

Herr Plaß fasst zusammen, dass zunächst nähere Informationen zu den Auflagen aus der Baugenehmigung eingeholt werden sollen. Erst mit diesen Informationen kann der Ausschuss über den Antrag entscheiden. Bis dahin soll der Antrag vertagt werden.

 

Diesem Vorschlag stimmen die Ausschussmitglieder einstimmig zu.

 

Ergänzung über Protokoll:

Die Bauordnungsabteilung teilt mit, dass gemäß einer Stellungnahme des Straßenbauamtes Hannover die Kreuzung Föhrenkamp/Schillerslager Ldstr. zur Aufnahme des erhöhten Verkehrsaufkommens mit einer Lichtsignalanlage ausgestattet werden sollte. Dieser Bereich war zum damaligen Zeitpunkt (2004) als Unfallschwerpunkt bekannt und durch das durch den Verbrauchermarkt verursachte, erhöhte Verkehrsaufkommen wurde eine Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit befürchtet.

 

Am 21.01.2005 fand eine Besprechung zwischen Herrn Plate (Straßenmeisterei), Herrn Herbst (Abt.66/Tiefbau), Herrn Schulz (Abt. 39/Straßenverkehr) Herrn Koenig (Amt 6) sowie Herrn Sander (Abt.Lt. 63) statt. Darin wurde festgestellt, dass eine Signalisierung des Kreuzungsbereiches entbehrlich ist, wenn kein zusätzlicher Verkehr durch den SB-Markt aus dem Föhrenkamp entstehen würde. Dieser könne vermieden werden, wenn die Ausfahrt aus dem Parkplatz des SB-Marktes im Bereich Föhrenkamp nur nach rechts erfolgt.

 

In einer Stellungnahme von Abt. 66 vom 23.02.2006 heißt es zu einer Zufahrt Falkenhorst: „Der Anlage einer Zufahrt „Falkenhorst“ kann nicht zugestimmt werden. Alternativ kann eine Zufahrt in der Straße „Föhrenkamp“, im äußersten Westen des Grundstücks, für den Kundenverkehr gebaut werden. Die Ausfahrt ist nur als Rechtseinbieger in den „Föhrenkamp“ zulässig.

 

Das Linksabbiegen ist demnach untersagt, um eine zusätzliche Belastung der Kreuzung Föhrenkamp/Schillerslager Ldstr. zu vermeiden und damit auf die Errichtung einer Lichtsignalanlage verzichten zu können.