Sitzung: 09.03.2017 Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit, Liegenschaften u. Verkehr
Beschluss: vertagt
Vorlage: 2017 0174
Herr Lentz stellt den Antrag der AfD-Fraktion vor.
Herr Dr. Kaever berichtet, dass das Schild oftmals ignoriert wird und erkundigt sich, ob es sich um ein öffentliches Schild handelt. Herr Herbst antwortet, dass Verkehrsschilder grundsätzlich zu befolgen und von der Verkehrsbehörde angeordnet sind. Das betreffende Verkehrsschild ist Bestandteil der Baugenehmigung und kann nicht einfach entfernt werden. Auch die Linksabbiegespur wurde im Rahmen der Baugenehmigung gefordert. Es müsste ein Antrag auf Änderung der Baugenehmigung gestellt werden. Dies kann aber nur der Eigentümer tun.
Frau Münzberg-Jesche weist darauf hin, dass man vom Netto-Markt auf die Schillerslager Landstraße links abbiegen kann. Daher ist ihrer Meinung nach keine Änderung erforderlich.
Herr Plaß fasst zusammen, dass zunächst nähere Informationen zu den Auflagen aus der Baugenehmigung eingeholt werden sollen. Erst mit diesen Informationen kann der Ausschuss über den Antrag entscheiden. Bis dahin soll der Antrag vertagt werden.
Diesem Vorschlag stimmen die
Ausschussmitglieder einstimmig zu.
Ergänzung über Protokoll:
Die Bauordnungsabteilung teilt mit, dass
gemäß einer Stellungnahme des Straßenbauamtes Hannover die Kreuzung
Föhrenkamp/Schillerslager Ldstr. zur Aufnahme des erhöhten Verkehrsaufkommens
mit einer Lichtsignalanlage ausgestattet werden sollte. Dieser Bereich war zum
damaligen Zeitpunkt (2004) als Unfallschwerpunkt bekannt und durch das durch
den Verbrauchermarkt verursachte, erhöhte Verkehrsaufkommen wurde eine
Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit befürchtet.
Am 21.01.2005 fand eine Besprechung zwischen
Herrn Plate (Straßenmeisterei), Herrn Herbst (Abt.66/Tiefbau), Herrn Schulz
(Abt. 39/Straßenverkehr) Herrn Koenig (Amt 6) sowie Herrn Sander (Abt.Lt. 63)
statt. Darin wurde festgestellt, dass eine Signalisierung des Kreuzungsbereiches
entbehrlich ist, wenn kein zusätzlicher Verkehr durch den SB-Markt aus dem
Föhrenkamp entstehen würde. Dieser könne vermieden werden, wenn die Ausfahrt
aus dem Parkplatz des SB-Marktes im Bereich Föhrenkamp nur nach rechts erfolgt.
In einer Stellungnahme von Abt. 66 vom
23.02.2006 heißt es zu einer Zufahrt Falkenhorst: „Der Anlage einer Zufahrt
„Falkenhorst“ kann nicht zugestimmt werden. Alternativ kann eine Zufahrt in der
Straße „Föhrenkamp“, im äußersten Westen des Grundstücks, für den Kundenverkehr
gebaut werden. Die Ausfahrt ist nur als Rechtseinbieger in den „Föhrenkamp“
zulässig.
Das Linksabbiegen ist demnach untersagt, um
eine zusätzliche Belastung der Kreuzung Föhrenkamp/Schillerslager Ldstr. zu
vermeiden und damit auf die Errichtung einer Lichtsignalanlage verzichten zu
können.