Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Frau Gross, die im Tausch den Sitz von Herrn Fleischmann eingenommen hatte, verteilte zunächst den von ihr am  gleichen Tag verfassten Änderungsantrag und erläuterte diesen sowie den ursprünglichen Antrag ausführlich.

Herr Dr. Kaever bat um Auskunft, wo die von Frau Gross angesprochene Fläche im Stadtpark liege, welche Größe der Freilauf haben und wer die Verantwortung für die Anlage übernehmen solle.

Frau Gross antwortete hierauf, dass es sich um eine Fläche im Stadtpark handele, die bereits jetzt von Hundehaltern zu diesem Zweck genutzt werde. Hinsichtlich der weiteren Kriterien habe sie sich bei der Stadt Chemnitz informiert, die über eine Vielzahl solcher Flächen verfüge. Hier stelle die Stadt die dazugehörige Hundetoilette.

Frau Gross ergänzte, dass nach ihrer Meinung eine Umzäunung der Fläche sowohl den Hundehaltern als auch Passanten diene.

Herr Frerichs erläuterte, dass es zwar Kommunen gebe, welche eine oder mehrere Freilaufflächen hätten, diese jedoch über eine Satzung Leinenzwang für Hunde im Stadtgebiet angeordnet hätten. Grundsätzlich sei es nach dem Landeswaldgesetz aber erlaubt, Hunde in Parkanlagen, die eindeutig einem Gebäude, das zum dauernden Aufenthalt von Menschen bestimmt sei, zugeordnet werden könnten, frei laufen zu lassen. Dies gelte in Burgdorf in jedem Fall für die Fläche hinter dem Rathaus II.

Daraus folgernd stellte Herr Paul fest, dass die Stadt Burgdorf bereits eine nicht eingezäunte Freilauffläche habe, obwohl der Leinenzwang nicht angeordnet sei. Grundsätzlich sehe er für eine ausreichende Bewegung der Tiere nicht die Stadt, sondern die Tierhalter in der Pflicht.

Herr Paul bat Herrn Frerichs, seine Erläuterungen hinsichtlich der Nutzung der bereits vorhandenen Freilauffläche hinter dem Rathaus II sowie der zugrundeliegenden rechtlichen Regelungen nochmals auf der Internetseite der Stadt Burgdorf darzulegen.

Herr Köneke stellte fest, dass Hunde grundsätzlich nur frei laufen dürfen, wenn sie gehorsam seien. Wenn für das Freilaufen der Hunde derzeit der gesamte Stadtpark genutzt werden könne, stelle das Umzäunen eines Teil dieses Stadtparks eher einen Rückschritt dar.

Frau Heller sah ebenfalls keine Notwendigkeit zur Anlegung einer solchen Fläche.

Frau Gross sah die Existenz einer solchen Fläche gerade für Hunde, welche erst erzogen werden müssten, als notwendig an. Sie habe Unterschriften gesammelt und werde die entsprechende Liste demnächst dem Bürgermeister übergeben.

Frau Frick bat um Auskunft, wie es geregelt werden solle, wenn sich zu einem Zeitpunkt besonders viele Hunde auf der Fläche befänden.

Frau Gross antwortete hierauf, dass Hunde, die frei liefen, grundsätzlich keine Aggressivität zeigten. Hinsichtlich der Verantwortung der Stadt für eventuelle Schäden, müsse diese auf einem aufgestellten Schild darauf hinweisen, dass sie diese nicht übernehme.

Herr Dr. Kaever sah dies gegenteilig, da oft die Verantwortung bei der Stadtverwaltung oder einem privaten Betreiber liege.

Frau Weilert-Penk vertrat die Auffassung, dass der erste Antrag zu dieser Sache durchaus positive Aspekte aufweise. Dem nunmehr vorgelegten Änderungsantrag könne sie dagegen nicht zustimmen. Für sie stelle sich die Frage, ob es der Verwaltung möglich sei, entsprechende Flächen sowie die Thematik an sich zu prüfen. Allerdings sei trotzdem zu regeln wer die Pacht für eine solche Fläche übernehme.

 

Angesichts der vorangegangenen Diskussion zog Frau Gross ihren Änderungsantrag vom 06.03.2017 zurück.

 

Als Abschluss der Diskussion stellten die Ausschussmitglieder fest, dass in der Stadt Burgdorf eine öffentliche, jedoch nicht explizit für Hunde gewidmete Freilauffläche vorhanden sei.

 

Die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt, Stadtentwicklung und Bau stimmten bei einer Ja-Stimme mit 8-Nein-Stimmen gegen den Antrag der Ratsfraktion „Die Linke“ vom 05.02.2017.