Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Die in der Anlage 1 aufgeführten Straßen, Wege und Plätze werden gemäß § 6 des Nieders. Straßengesetzes (NStrG) als Gemeindestraßen für den öffentlichen Straßenverkehr gewidmet.

 

Die Mitglieder des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit, Liegenschaften und Verkehr stimmen einstimmig für den Beschlussvorschlag der Vorlage 2017 0119.