Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 4, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Die Fußgängerüberwege am KVP „Marktstraße“ / „Hochbrücke“ / „Vor dem Hannoverschen Tor“ sollten zur Erhöhung der Verkehrssicherheit der querenden Fußgänger angelegt werden.

 

Die Ausschussmitglieder stimmen mit 4 Ja-Stimmen und 4 Enthaltungen einstimmig für die Einrichtung der Fußgängerüberwege am KVP Marktstraße/Hochbrücke/ Vor dem Hannoverschen Tor.

 

 

Ein Beschluss zur Anlage von Fußgängerüberwegen am Kreisverkehrsplatz „Schillerslager Landstraße“(B443) / „Weserstraße“ / „Lise-Meitner-Straße“ soll je nach Beratungsstand gefasst werden.

 

Die Ausschussmitglieder sind einstimmig dafür, dass der Beschluss über die Einrichtung von Fußgängerüberwegen am KVP Weserstraße auf unbestimmte Zeit vertagt wird.

 


Herr Herbst erläutert, dass ein Antrag der WGS ausschlaggebend für die Überlegungen zur Einrichtung von Fußgängerüberwegen (FGÜ) am Kreisverkehrsplatz Weserstraße ist. Der Wunsch zur Einrichtung von FGÜs am Kreisverkehrsplatz Marktstraße wurde von verschiedenen Seiten an die Verwaltung herangetragen. Die Einrichtung von FGÜs an diesen Stellen ist problematisch, weil diverse Richtlinien zu beachten sind.

 

Herr Alrutz erläutert anhand von Plänen die Planungen an der Weserstraße. Zunächst sind die Richtlinien für die Einrichtungen von FGÜs zu beachten. Diese fordern entsprechende Querungszahlen. Weiterhin sind die Richtlinien für Stadtstraßen zu beachten. Diese besagen, dass ein Kreisverkehrsplatz (KVP) an allen Armen mit FGÜs ausgestattet werden muss. Die Berücksichtigung beider Richtlinien wirft Probleme auf. Die bereits bestehenden Planungen zur Führung der Radfahrer auf der Schillerslager Landstraße sehen die Benutzung der Gehwege am Kreisverkehr durch Radfahrer vor. In Verbindung mit der Anlage von FGÜs sind deshalb besondere Anforderungen an die Führung des Radverkehrs zu stellen. Daher wird in den Planungen die Einrichtung der FGÜs in Verbindung mit Radverkehrsfurten empfohlen. Damit ist gewährleistet, dass der Radfahrer die gleichen Rechte wie die Fußgänger erhält.

 

Herr Dr. Kaever ist über die hohen Kosten für die Einrichtung der FGÜs am KVP Weserstraße erschrocken. Er erkundigt sich nach der Chance, dass sich der Straßenbaulastträger doch an den Kosten beteiligt. Herr Herbst antwortet, dass sich die Querungszahlen voraussichtlich noch steigern werden, aber ungewiss ist, wann. Im Bereich der B443 führt die Stadt im Auftrag der NLStBV eine Deckensanierung durch. In dem Zuge soll dann auch die Markierung der FGÜs erfolgen. Durch die gemeinsame Ausführung der Arbeiten sollen Kosten gesenkt werden.

 

Herr Plaß berichtet, dass seine Gruppe zur Zeit gegen die Einrichtung der FGÜs am KVP Weserstraße ist. Die erforderlichen Querungszahlen werden nicht erreicht und die Kosten der Maßnahme sind dafür zu hoch.

 

Herr Morich kann dem nicht zustimmen. Der Verkehr nimmt immer mehr zu und die Einrichtung der FGÜs bringt Sicherheit für die Nutzer.

 

Frau Münzberg-Jesche teilt mit, dass sie noch Beratungsbedarf sieht. Nicht jeder geplante FGÜ ist sinnvoll. Allerdings findet sie die Planungen für den Radverkehr sehr gut.

 

Herr Baxmann wirbt dafür, dass eine konsequente Entscheidung getroffen werden sollte. Erst wenn die erforderlichen Querungszahlen erreicht werden, sollte ein FGÜ eingerichtet werden. Ansonsten werden Begehrlichkeiten an anderen Stellen geweckt.

 

Nach weiterer Diskussion sind sich die Ausschussmitglieder darüber einig, dass die FGÜs am KVP Weserstraße nicht angelegt werden sollen. Zu gegebener Zeit soll eine erneute Zählung der Querungen erfolgen. Erst wenn die geforderten Zahlen erreicht werden und der Straßenbaulastträger an den Kosten beteiligt wird, soll über die Umsetzung der Maßnahme eine Entscheidung getroffen werden. Aus der Politik soll dann ein neuer Antrag eingebracht werden.

 

 

Mittels Übersichtsplan stellt Herr Alrutz die Planungen für den KVP Marktstraße vor.

 

Herr Dralle befürwortet die Planungen für die Marktstraße.

 

Auch Herr Dr. Kaever findet die Planung gut. Er erkundigt sich, ob hier die geforderten Querungszahlen erreicht werden. Herr Herbst antwortet, dass dies aktuell nicht der Fall ist. Herr Dr. Kaever ist jedoch der Meinung, dass an innerstädtischen KVPs gesicherte Querungsmöglichkeiten geschaffen werden sollten.

 

Frau Münzberg-Jesche findet den FGÜ in der Marktstraße sinnvoll. Allerdings fragt sie sich, ob auch die anderen beiden FGÜs erforderlich sind. Herr Herbst weist darauf hin, dass alle 4 Arme des KVPs gemäß den Richtlinien gleich gestaltet werden sollen.

 

Herr Plaß merkt an, dass in einer Tempo 20-Zone eigentlich keine FGÜs gebraucht werden. Dazu erläutert Herr Herbst, dass die geplanten FGÜs außerhalb der Tempo 20-Zone liegen, um nicht gegen die StVO zu verstoßen.

 

Die Ausschussmitglieder stimmen wie folgt über die Vorlage 2016 0117 ab: