Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussempfehlung:

 

Der Rat der Stadt Burgdorf beschließt die dieser Vorlage und dem Originalprotokoll beigefügte Satzung für das Jugendamt der Stadt Burgdorf.

 

Die in § 5 Absatz 1 Buchstabe g aufgeführte Bezeichnung „in der Mädchenarbeit erfahrene Frau“ bleibt erhalten.

 

Die/Der in § 5 Absatz 1 Buchstabe i aufgeführte „Vertreterin oder Vertreter der Interessen ausländischer Kinder und Jugendlicher“ erhält die neue Bezeichnung „eine Person mit interkultureller Kompetenz in der Kinder- und Jugendarbeit“.


Herr Kugel erläutert die Vorlage.

 

Frau Gersemann bittet darum, im 1. Satz der Begründung der Vorlage das Datum der letzten Ausschusssitzung auf 01.12.2016 abzuändern.

 

Herr Nijenhof plädiert dafür, die Bezeichnung „in der Mädchenarbeit erfahrene Frau“ zu belassen, da sich die dahinter stehende Aufgabe nicht verändere.

 

Herr Knauer merkt an, dass Frau Pape diese Belange im Grunde bereits vertrete.

 

Frau Gersemann weist darauf hin, dass Frau Pape bislang nur das Recht habe, an den Sitzungen teilzunehmen. Sie könne auch Mitglied mit beratender Funktion werden.

 

Herr Nijenhof verweist auf den Austausch mit Frau Raue. Ein in der Jungenarbeit erfahrener Mann sei als zusätzliches beratendes Mitglied nicht sinnvoll, da die Anzahl der beratenden Mitglieder im Vergleich zu den ordentlichen Mitgliedern sonst zu hoch werde.

 

Herr Knauer fragt nach, ob bei dem bisherigen beratenden Mitglied „Vertreter der Interessen ausländischer Kinder und Jugendlicher“ eine ausländische Herkunft Voraussetzung sei. Er wiederholt seinen in der Sitzung des Fachausschusses unterbreiteten Vorschlag zur Benennung dieser Funktion.

 

Dies wird von Herrn Kugel verneint.

 

Frau Lehrke-Ringelmann macht deutlich, dass dieser bisher verwendete Begriff überholt sei.

 

Frau Gersemann bittet um Abstimmung.

 

Einstimmig ergeht folgende