Sitzung: 27.02.2017 Ausschuss für Jugendhilfe und Familie
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 2017 0143
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, eine neue
Würdigung der aktuellen Situation im Baugebiet „Kötnerkamp/Wandelbergsfeld“ in
Otze vorzunehmen.
In diesem Zusammenhang wird die Verwaltung
beauftragt, zu untersuchen, welche Möglichkeiten bestehen, den Elternwunsch
nach Spielangeboten auf einem Teilbereich einer Aktionsfläche umzusetzen.
Hierbei soll auch rechtlich geprüft werden, inwieweit dieses Projekt durch
private Initiativen begleitet bzw. realisiert werden kann.
Darüber hinaus wird die Verwaltung
beauftragt, darzustellen, ob eine Umwandlung der Straßen „Kötnerkamp“ und
„Wandelbergsfeld“ in einen verkehrsberuhigten Bereich möglich ist.
Beide Aspekte sollen auch mit den Anliegern
im Gespräch erörtert werden.
Abschließend wird die Verwaltung
beauftragt, die finanziellen Auswirkungen dem Rat der Stadt Burgdorf
aufzuzeigen.
Frau Gersemann freut sich über das Wachstum Burgdorfs und fordert in diesem Zusammenhang Politik und Verwaltung auf, die geänderten Verhältnisse neu zu bewerten und zu überdenken. Sie erläutert den Antrag.
Es gehe nun darum, zum einen den Bebauungsplan zu ändern, was die Aktionsfläche betreffe. Zum anderen seien die Voraussetzungen für einen „verkehrsberuhigten Bereich“ (sog. „Spielstraße“) bereits gegeben, so dass nur die entsprechende Beschilderung fehle. Die Anlieger seien sehr bemüht und hätten überdies ihre Hilfe beim Anlegen eines Spielplatzes zugesichert. Dies scheitere jedoch leider an versicherungstechnischen Bedingungen. Die Verwaltung habe im Fachausschuss die Bereitstellung der Verkehrszeichen bereits signalisiert. Der Ortsrat Otze habe ebenfalls zugestimmt, bitte jedoch vorab um eine Umfrage unter den Anliegern, ob ein verkehrsberuhigter Bereich gewünscht sei.
Herr Nijenhof, Herr von Oettingen, Frau Gross und Herr Knauer begrüßen den Antrag.
Herr Sorotzki sagt zu, die Ergebnisse der Umfrage im Ort in Kürze zu präsentieren.
Frau Wichmann merkt kritisch an, dass nach Rücksprache mit der hiesigen Tiefbauabteilung das Problem bei Eigeninitiativen von Anliegern/Bürgern in der Kontinuität der Pflege liege und nicht bei der versicherungstechnischen Frage. Aus eigener beruflicher Erfahrung wisse sie, dass bei Unterzeichnung eines Regressverzichtes eine Mitarbeit durch Anlieger sehr wohl möglich sei. Dies betreffe die Pflege und Spielplatzbetreuung.
Herr Kugel verweist in diesem Zusammenhang auf die Verkehrssicherungspflicht der Stadt. Eine Absicherung sei absolut notwendig, wenn beispielsweise Kinder bei der Pflege mitwirkten. Auch würde in diesem Zusammenhang tendenziell niemand auf Regressansprüche verzichten.
Frau Gersemann bittet um Abstimmung.
Einstimmig ergeht folgender
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