Beschluss: festgestellt/genehmigt/abgearbeitet

a)   Herr Niemann teilt mit, dass für die im Sozialen Dienst zu besetzende Stelle derzeitig Vorstellungsgespräche laufen. Diese seien noch nicht abgeschlossen.

 

b)   Für den Bereich der Mobilen Jugendhilfe sei die Bewerbungsfrist abgelaufen. Lediglich 3 Bewerbungen seien eingegangen. In Kürze würden die Vorstellungsgespräche anlaufen. Derzeit würde die Mobile Jugendhilfe von dem beim Kinderschutzbund beschäftigten Mitarbeiter mit einem Stundenanteil von 10-15 Stunden wahrgenommen. Die Räume der Mobilen Jugendhilfe in der Grund- und Hauptschule I seien gerade renoviert worden.

 

      Grundsätzlich sei festzustellen, dass sich die Suche nach geeigneten Fachkräften im sozialen Bereich schwierig gestalte, da derzeit ein Fachkräftemangel zu verzeichnen sei.

 

      Auf Nachfrage von Frau Birgin erläutert Herr Niemann, dass die Mobile Jugendhilfe mit 30 Wochenstunden ausgeschrieben sei und künftig in Kooperation mit dem Kinderschutzbund wahrgenommen werde.

 

c)   Herr Kugel berichtet in Vertretung von Herrn Witte, dass ein Antrag der CDU zur Einrichtung einer Jugendvertretung in Burgdorf vorliege. Die Angelegenheit werde in der nächsten Sitzung des Ausschusses behandelt.

 

d)   Der Kinderfasching im Johnny B. sei am 26.02.2017 wieder mit großem Erfolg durchgeführt worden.

 

e) In diesem Jahr hätten zudem 12 Jugendliche die „Juleica“-Ausbildung erfolgreich abschließen können.

 

f)   Das Osterferienprogramm mit zahlreichen Aktionen für Kinder und Jugendliche sei derzeitig im Druck.

 

       Frau Gersemann lobt, dass es viele äußerst engagierte Jugendliche in Burgdorf gebe, die viel Zeit und Ideen einbrächten, um die Kinder- und Jugendarbeit in Burgdorf zu bereichern. Diese Arbeit gelte es zu unterstützen.

 

g)   Herr Kugel trägt in Vertretung von Frau Raue vor, dass die Elterngeldstelle im vergangenen Jahr zeitweise unbesetzt war. Die daraus resultierenden Arbeitsrückstände hätten inzwischen aufgearbeitet werden können.

 

h) Die Kitaplatzvergabe für das Kindertagesstättenjahr 2017/2018 werde derzeit abgestimmt. Anhand der bis zum 31.01.2017 eingegangenen Anmeldungen sei absehbar, dass die Kindergarten- und Krippenplätze nicht ausreichen werden. Alle freien Plätze würden voraussichtlich zum 31.01.2018 belegt sein. Die neue Kindertagesstätte im Bereich der Südstadt werde voraussichtlich zum 01.08.2019 eröffnet.

 

      Derzeit sei seitens der Eltern kein Nachweis zum angemeldeten Bedarf zu erbringen. Dies bedeute, dass z.B. Krippenplätze vergeben würden, ohne die tatsächliche Bedarfslage zu prüfen. Die Beibehaltung dieser Vorgehensweise widerspreche der derzeit geltenden Kindertagesstättensatzung. Diese besage in § 2 Absatz 2 a u.a.:

 

      „Soweit die zur Verfügung stehenden Kinderkrippenplätze nicht ausreichen, um alle Anmeldungen zu berücksichtigen, sind Kinder nach folgenden Kriterien aufzunehmen:

 

1.      Kinder, deren Eltern sich in einer wirtschaftlich-, familiär- oder krankheitsbedingten Notlage befinden,

 

2.      Kinder alleinstehender und berufstätiger Väter oder Mütter,

 

3.      Berufstätigkeit beider Elternteile.“

 

      Nur mit einem entsprechenden Nachweis sei es möglich, die Bedarfslage der Eltern bei der Krippen- und Kindergartenplatzvergabe zu berücksichtigen. Für berufstätige Eltern sowie Kinder, die aus familiären pädagogischen Gründen auf einen Krippen- oder Kindergartenplatz angewiesen seien, stelle die Einhaltung der Vergabekriterien eine Entlastung dar. Eltern, die die Betreuung ihrer Kinder sicherstellen könnten, würden ggfs. ihren Rechtsanspruch auf z.B. einen Krippenplatz vorerst nicht gelten machen.

 

      Auch für die Ausweitung von Betreuungszeiten sei ein entsprechender Nachweis der Eltern geeignet, um bedarfsgerecht ausbauen zu können.

 

      Im Hinblick auf die allen Beteiligten vorliegende Herausforderung, die Bedarfslage der einzelnen Familien bei der Kitaplatzvergabe insgesamt zu berücksichtigen, sei für alle Neuaufnahmen ab sofort ein Nachweis über den geltend gemachten Bedarf seitens der Eltern gegenüber der Kita, die das Kind aufnehmen werde, zu erbringen. Diese Regelung gelte trägerübergreifend für alle Kindertagesstätten und unabhängig davon, ob ein Krippen-, Kindergarten- oder Hortplatz in Anspruch genommen werden solle.

 

      Die Stadt Burgdorf als Träger eigener Kindertagesstätten beabsichtige, wie folgt vorzugehen:

 

      Eltern, die einen Betreuungsplatz zugewiesen bekämen, erhielten vom Familienservicebüro schriftlich die Mitteilung, dass ihr Kind zur Aufnahme in der Einrichtung xy zum Stichtag xy vorgemerkt sei. Um die Vergabe abschließen zu können, würden die Eltern gebeten, innerhalb einer Frist von zwei bis drei Wochen mitzuteilen, ob sie den Platz annähmen. Ferner würden sie gebeten, den Bedarf anhand einer beigefügten Arbeitszeitbescheinigung für beide Elternteile bis zum Stichtag zu belegen. Pädagogische Gründe, die für eine Aufnahme sprächen, seien gesondert zu belegen.

 

       Herr Knauer erkundigt sich, wie ein Rechtsanspruch auf einen Platz mitten im Jahr geltend gemacht werden könne, wenn entsprechende Plätze fehlen würden.

 

       Herr Kugel erläutert, dass der Anspruch immer geltend gemacht werden könne. Bei rechtzeitigem Vorlauf könne der Wunsch oftmals verwirklicht werden. Manche Eltern warteten jedoch auch, wenn der Platz in der Wunsch-Kita noch nicht frei sei.

 

       Herr Nijenhof fragt nach, ob die Zahl von ca. 36 Kindern, die auf einen Platz warteten, derzeit üblich sei.

 

      Dies kann Herr Kugel bestätigen und verweist in diesem Zusammenhang auf die Betreuungsquote von immerhin knapp 70 % bei den unter Dreijährigen.

 

i)   Weiterhin sei eine mehrere Punkte betreffende Anfrage der CDU, gestellt durch Herrn Nijenhof, eingegangen. Der Antrag werde dem Ausschuss zusammen mit der Beantwortung zugehen.

 

j)   In der Kindertagesstätte Schillerslage werde das Betreuungsangebot zum 01.04.2017 um 15 Kindergartenplätze erweitert. In der Einrichtung seien dann bis zu 50 Kinder zu betreuen.

 

k) In der vergangenen Sitzung sei in der Einwohnerfragestunde angeregt worden, die Projektgelder auch den Krippengruppen zugutekommen zu lassen. Ab 2017 würden somit alle Krippengruppen von der Verteilung profitieren.