Beschluss: zur Kenntnis genommen

Herr Meyer, Mitarbeiter der Dt. Telekomtechnik Hannover, erläuterte die Hintergründe für den geplanten Bau und den Standort des Mobilfunksendemastes in der Gemarkung Otze. Steigender Datenverkehr und die Bereitstellung von WLAN im Fernverkehr der Bahn mache einen Bau eines Mobilfunksendemastes nötig. Ein vorhandener Bahnmast sei geprüft worden, könne jedoch aufgrund der zu geringen Höhe nicht genutzt werden. Der neue Gittermast werde eine maximale Höhe von 40 m aufweisen.

 

Frau Träger fragte nach der Entfernung des Mobilfunksendemastes zur Wohnbebauung.

 

Herr Meyer antwortete, dass der Abstand 200 m betrage. Ein größerer Abstand könne die Sendequalität beeinflussen.

 

Herr Dralle fügte hinzu, dass ein 40 m hoher Mast keinen erheblichen Störfaktor darstelle.

 

Frau Träger bat um Überprüfung, wie weit der Mast maximal von der Wohnbebauung entfernt sein dürfe.

 

Antwort durch Herrn Meyer:

Nach Rückmeldung durch Herrn Meyer fand eine Überprüfung zwischenzeitlich statt. Der Bau des Mastes könne weiter im Norden erfolgen. Dadurch würde man im Süden von Otze zwar an Versorgung verlieren, jedoch die Versorgung der Bahn im nördlichen Bereich verbessern.

Dies müsse nun mit dem Eigentümer abgestimmt werden. Dazu werde eine bautechnische Begehung stattfinden.