Herr Sieke bemängelte, dass die Argumente von Frau Heller und Herrn Köneke bezogen auf die Entscheidung über ein nächstes Wohnbaugebiet in einem Ortsteil nicht dargestellt worden sind. Er bat das Protokoll wie folgt zu ergänzen: Herr Könecke unterstützte die vorrangige Entwicklung eines Baugebietes in Ehlershausen, bat jedoch gleichzeitig darum, die Reihenfolge der anderen Ortsteile festzulegen, damit kein Verzug einträte, falls in Ehlershausen keine zeitnahe Entwicklung möglich sei. 

 

Das Protokoll wurde einstimmig in der so geänderten Form beschlossen.

 

(Anmerkung: Gemäß § 23 Abs. 10 i.V.m. § 18 Abs.3 Satz 2 der Geschäftsordnung sind Einwendungen gegen das Protokoll vor Beginn der Sitzung schriftlich vorzulegen.)