Nachtrag: 30.11.2016

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt, die Straßenreinigungsgebührensatzung vom 08.12.2016 in der sich aus der Anlage 2 der Vorlage Nr. 2016 0108 ergebenden (und der Originalniederschrift als Anlage     beigefügten) Fassung zu erlassen.


Herr Hammermeister erläuterte, dass nach neuester OVG-Rechtsprechung eine Neukalkulation des öffentlichen Anteils erfolgt sei. Dieser liege – wie in der Anlage 2 zur Betriebsabrechnung dargestellt – für die Straßenreinigung jetzt bei 24,6% (bisher 25%) und beim Winterdienst bei 22,6% (bisher 30%). Die Neukalkulation der Gebühren – u.a. auch bedingt durch den milden Winter – habe eine Senkung der Gebühren ergeben.

 

Herr Fleischmann wies darauf hin, dass er im § 6 der Satzung immer noch eine Benachteiligung der Hinterlieger sehe. Außerdem könne er die im Vergleich zu Hänigsen recht hohen Reinigungsgebühren der Stadt Burgdorf nicht nachvollziehen.

 

Herr Philipps wies darauf hin, dass die Gebühren kostendeckend seien. Ein Überschuss werde damit nicht erzielt. Gebührenüberschüsse werden an die Bürger wieder zurück gegeben.

 

Außerdem – so Herr Baxmann – können die Gebührenunterschiede auch durch Unterschiede im Angebot der Straßenreinigung liegen.

 

Bei 1 Neinstimme fasste der Ausschuss folgenden