Einstimmig fasste der Rat folgenden
Beschluss:
Gem. § 117 Abs. 1 NKomVG wird der überplanmäßigen
Aufwendung / Auszahlung in Höhe von 18.000,00 € bei dem Produktkonto
12600.426100 / 12600.726100 (Besondere Aufwendungen für Beschäftigte) zugestimmt.
Einstimmig fasste der Rat folgenden
Beschluss:
Gem. § 117 Abs. 1 NKomVG wird der überplanmäßigen
Aufwendung / Auszahlung in Höhe von 18.000,00 € bei dem Produktkonto
12600.426100 / 12600.726100 (Besondere Aufwendungen für Beschäftigte) zugestimmt.