Einstimmig fasste der Rat folgenden

 

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Burgdorf erkennt den in der Anlage 11 beigefügten neuen Miet­spiegel Burgdorf 2017 als qualifizierten Mietspiegel gemäß § 558 d BGB an und setzt die­sen somit per 01. Januar 2017 in Kraft.

 


Herr Sund begrüßte es, dass der Mietspiegel alle zwei Jahre erneuert werde und wies darauf hin, dass es mehr bezahlbaren Wohnraum geben müsse.

 

Herr Fleischmann sprach in diesem Zusammenhang den drastischen Anstieg der Mieten in Burgdorf an und versicherte, bei jedem neuen Baugebiet 25 % für sozialen Wohnungsbau beantragen zu wollen.

 

Herr Baxmann merkte an, dass die Verwaltung derzeit auf der Suche nach Bauträgern für eine derartige Umsetzung sei.