Einstimmig fasste der Rat folgenden
Beschluss:
a) Von der als
Anlage 1 beigefügten Kalkulation der Kosten für die Benutzung der Unterkunft
Vor dem Celler Tor 51 (östlich FTZ) für Asylbewerber/-bewerberinnen und
Flüchtlinge in der Stadt Burgdorf wird Kenntnis genommen.
b) Die dieser Vorlage und dem Originalprotokoll als Anlage A beigefügte ‚Benutzungsordnung‘ und die als Anlage B beigefügte ‚Entgeltordnung‘ werden beschlossen.