Beschluss: vertagt

Frau Gersemann erläutert, dass die Begrifflichkeiten der beratenden Mitglieder „in der Mädchenarbeit erfahrene Frau“ und „Vertreter/in der Interessen ausländischer Kinder und Jugendlicher“ auf ihren zeitgemäßen Aspekt zu überprüfen seien. Dies hätte eine Satzungsänderung für das Jugendamt zur Folge.

 

Frau Meinig stellt fest, dass auch eine Benachteiligung von Jungen in der heutigen Zeit zu berücksichtigen sei. Sie schlägt die Begrifflichkeiten „in Genderfragen erfahrene Person“ und „in Migrationsfragen erfahrene Person“ vor.

 

Frau Pape spricht sich dafür aus, die Bezeichnung „in Mädchenarbeit erfahrene Frau“ beizubehalten. Es gebe noch immer vielfältige Bereiche wie Gesundheit, Schönheitswahn, Weiblichkeit, Sexualität, Sexting, frühe Schwangerschaften, Berufs- und Lebensplanung, die überwiegend das weibliche Geschlecht beträfen und einer Förderung bedürften. Auch im Landesjugendhilfeausschuss sei diese Diskussion geführt worden. Die Landeshauptstadt Hannover habe sich für zwei Personen entschieden, die beide Geschlechterinteressen vertreten würden.

 

Frau Gersemann weist darauf hin, dass im „JohnnyB.“ überwiegend Mädchen anzutreffen seien und auch bei der „Juleica“ kaum Jungen teilnehmen würden.

 

Herr Knauer schlägt die Bezeichnungen „in Gleichstellungsfragen erfahrene Person“ und „Person mit interkultureller Kompetenz“ vor.

 

Herrn Nijenhof befürwortet den Vorschlag, einen Vertreter für jedes Geschlecht zu besetzen. Dies stärke die Kompetenz des Ausschusses.

 

Frau Pape verweist darauf, dass gender bedeute, den geschlechtergerechten Blick anzuwenden. Sie sei durchaus geeignet, diese Interessen im Ausschuss zu vertreten. Eine Besetzung mit je einer weiblichen und einer männlichen Person, die aus der Basisarbeit kämen, stelle aber durchaus eine Bereicherung für den Ausschuss dar.

 

Herr Kugel erläutert, dass der Ausschuss mit den Herren Witte und Niemann sowie einem beratenden Mitglied „Erzieher(in)“ bereits Fachleute aus dem direkten Arbeitsfeld habe.

 

Herr Nijenhof weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass in einem neuen Gesetzesentwurf zum Aufgabenkatalog der Gleichstellungsbeauftragten der Aspekt „Familie“ herausgenommen werden solle.

 

Frau Gersemann fasst die Diskussion zusammen und bittet, den Tagesordnungspunkt nach der Beratung in den einzelnen Fraktionen für die nächste Sitzung des Ausschusses aufzunehmen.