Beschluss: zur Kenntnis genommen

Frau Vierke erklärte, dass aus den Fachausschüssen bisher keine Empfehlungen zum Stellenplan abgegeben wurden.

 

Herr Kugel wies darauf hin, dass im Bereich des Unterhaltsvorschusses voraussichtlich mit einer späteren Gesetzesänderung zu rechnen sei, gleichwohl aber die im Stellenplan vorgesehene Stelle erhalten bleiben solle, um bei Bedarf rechtzeitig reagieren zu können.

 

Herr Zschoch schlug vor, der Verwaltung eine Obergrenze zum Stellenplan vorzugeben. Die Verwaltung könne dann die benötigten Stellen selbst priorisieren.

 

Dazu erwiderte Herr Baxmann, dass sich die Politik dann der Verantwortung entziehen würde. Von der Politik müsse vorgegeben werden, welche Aufgaben reduziert werden sollen, damit der Stellenplan darauf entsprechend angepasst werden könnte. Bei den Pflichtaufgaben könne keine Obergrenze festgesetzt werden. Auch müssen die Kommunen die Aufgaben mit entsprechendem Personal wahrnehmen, die durch Bundes- oder Landesebene nach unten delegiert werden.

 

Nach kurzer weiterer Diskussion wurde der Tagesordnungspunkt verlassen.