1. Herr Fleischmann weist darauf hin, dass Brücken über die Aue, wie zum Beispiel in Höhe Eseringer Straße, sehr „zugeschildert“ sind. Er regt an, das Geländer auf die vorgeschriebene Höhe umzubauen und dadurch Schilder einzusparen. Dies würde auch der Sicherheit der Radfahrer dienen.

Herr Herbst antwortet, dass ein neues Geländer sehr kostenträchtig ist. Daher wurden die Schilder aufgestellt. Wenn sich die Radfahrer daran halten und beim Überqueren der Brücke das Rad schieben, besteht keine Gefahr bezüglich des Geländers.

Herr Fleischmann kündigt an, einen schriftlichen Antrag zu dem Thema zu stellen.

 

 

2. Herr Morich teilt mit, dass sich in Höhe des Grundstückes „Am Nassen Berg 22“ eine Laubschicht befindet. Er weist darauf hin, dass zudem dort viele Autos parken.

 

Nachrichtlich über Protokoll:

Aufgrund parkender Fahrzeuge konnte die turnusmäßige Reinigung der Straße „Am Nassen Berg“ nur bedingt oder gar nicht durchgeführt werden, so dass sich größere Laubmengen in der Gosse angesammelt haben. Da hier demnächst die Straßenabläufe zu entleeren sind und dafür ein Halteverbot aufgestellt wird, kann in diesem Zuge auch das Laub in der Gosse aufgenommen werden.

 

 

3. Herr Dr. Kaever berichtet, dass an der Kreuzung Ostlandring / Uetzer Straße gerade in den Abendstunden PKWs gegenüber Radfahrern bevorzugt werden. Weiterhin weist er darauf hin, dass an der Fußgängerampel noch ein Radfahrersymbol angezeigt wird. Das ist für den Radfahrer irritierend. Er bittet darum, dass die Situation vor Ort überprüft wird. Er wird der Verwaltung noch ein Foto per Email zuleiten.

 

Nachrichtlich über Protokoll:

Die Furten im Bereich der Kreuzung Uetzer Straße/ Vor den Höfen/ Ostlandring/ Osttangente dürfen richtungstreu von Radfahrern genutzt werden, es besteht jedoch keine Pflicht die Furten zu nutzen.

Radfahrer können sich auch auf der Straße aufstellen und müssen dann die Signale der Autofahrer beachten. Diese Führung ist so gewollt, da Radfahrer im Ostlandring und an der Osttangente im Seitenraum fahren können, bzw. müssen und für diese Radfahrer die Nutzung der Furten weiterhin möglich sein soll bzw. möglich sein muss.

 

Eine Benachteiligung des Radverkehrs besteht nicht. Dieser wird grundsätzlich auf der Fahrbahn mitgeführt und mit einem gemeinsamen Signalgeber für Kraftfahrzeuge und Radfahrer gesteuert. Die Radfahrer haben eigene Anforderungsschleifen und werden in der Schaltung berücksichtigt. Durch die eigene Aufstellfläche für Radfahrer direkt an der Haltelinie fahren diese sogar vor den Kraftfahrzeugen los, welches eindeutig ein Vorteil für den Radverkehr ist. Die Signalisierung für Fußgänger und Radfahrer an den Furten erfolgt zeitgleich mit dem Kfz-Verkehr in gleicher Fahrrichtung. Somit kann auch hier keine Benachteiligung des Radverkehrs erkannt werden.