Beschluss: festgestellt/genehmigt/abgearbeitet

Die Tagesordnungspunkte 8 und 9 wurden gemeinsam behandelt.

 

Herr Barm erläuterte, dass die geplanten Kosten für den Umzug der Gudrun-Pausewang-Grundschule in den Neubau nun auf die tatsächlich umziehenden Schulen verteilt werden sollten. Die Mittel für die Ausstattung der neuen Bibliothek der Gudrun-Pausewang-Grundschule sollten auf das Gymnasium umgeschrieben werden, da diese Mittel für die gemeinsame Nutzung der Bibliothek durch die Realschule und des Gymnasiums im Neubau benötigt werden würden. Die Mittel in Höhe von 9.000 € für die Neuausstattung des Lehrerzimmers sowie die Mittel in Höhe von 80.000 € für den neuen Werkraum im Neubau für die Gudrun-Pausewang-Grundschule könnten entfallen. Die Mittel für die Erstausstattung des Mobiliars der Gudrun-Pausewang-Grundschule sollten bis auf 6.000 € für Mensaausstattung gestrichen und einer der zukünftig nutzenden Schulen zugeschrieben werden.

 

Wenn dies der Zustimmung entspreche, dann würden diese Zahlen in die Änderungsliste aufgenommen werden, erklärte Herr Kugel.

 

Weiterhin seien Mittel je Schule und je einen Jahrgang für Whiteboards vorgesehen, teilte Herr Barm mit. Allerdings würden diese Whiteboards in Zukunft auslaufen und durch Displays ersetzt werden. Die Displays seien in der Anschaffung kostenintensiver, jedoch länger nutzbar. Es solle möglich sein, schon im nächsten Jahr Displays zu beschaffen.

 

Herr Loske berichtete von ersten Erfahrungswerten mit einem Display. Vorteile wären die Schnelligkeit, die einfache Bedienung sowie der Umstand, dass es lediglich ein Gerät sei (anstatt Beamer und Laptop). Dadurch seien weniger Fehlerquellen gegeben.

 

Der Ansatz für die Elektrogeräteprüfung des Gymnasiums Burgdorf könne um 1.500 € auf 3.100 € reduziert werden, teilte Herr Barm mit. Dies basiere auf gewonnenen Erfahrungswerten aus 2016.

 

Herr Braun fragte nach, für welche konkreten Zwecke die veranschlagten 250.000 € für Baumaßnahmen am Gymnasium vorgesehen seien. Diese sollten für Planungsleistungen für den weiteren Raumbedarf am Gymnasium sein, antwortete Herr Lahmann.

 

Im erarbeiteten Konzept der Schulleitungen war bei einer Sanierung der alten Gudrun-Pausewang-Grundschule eine Summe von 1 Mio. € erwähnt worden. Diese stehe doch dem Haushalt nun zur Verfügung, brachte Herr Fleischmann ein. Daraufhin erklärte Herr Baxmann, dass in der Vorlage 2016 0066 nur Teile aus dem Konzept der Schulleitungen übernommen worden seien und dieses Geld somit hier nicht zum Beschluss stehe.

 

Generell kämen immer neue Kostenfaktoren bei Neubeschaffungen dazu und man müsse sich besser aufstellen, warf Frau Wichmann ein. Zum Beispiel müsse überlegt werden, ob jegliche Neuanschaffungen wirklich sein müssten. Außerdem müssten die Schulen sich besser untereinander vernetzen, damit noch brauchbares Mobiliar nicht in einer Schule aufgrund einer Neuanschaffung und zu wenig Lagerkapazitäten entsorgt und in einer anderen Schule neues Mobiliar angeschafft werde, obwohl gebrauchtes Mobiliar ausreichen würde. Herr Barm erwiderte, dass zwar viel entsorgt werde, dieses Mobiliar allerdings tatsächlich „uralt“ und/oder irreparabel sei. Die Hauptschule und die Gudrun-Pausewang-Grundschule hätten derzeit Reserven an Schulmobiliar eingelagert und alle Burgdorfer Schulen tauschten sich untereinander aus. Bei dem Haushaltsansatz 2017 „Neuausstattungen“ in der Gudrun-Pausewang-Grundschule z. B. würde lediglich Teile ersetzt, der Rest sei Bestand. Frau Wichmann blieb dabei, dass alles sicherlich länger zu nutzen wäre und die Absprachen verbessert werden könnten. Die Stadt Burgdorf handele wirtschaftlich, erklärte Herr Kugel, da üblicher Weise der Nutzungszeitraum länger sei als die Abschreibungszeiträume.

 

In Bezug auf die Whiteboards würde man sich in eine gewisse Abhängigkeit an eine bestimmte Technik begeben. Die Anschaffungen seien extrem teuer und die Whiteboards würden hohe Folgekosten u. a. für die LEDs nach sich ziehen, fügte Frau Wichmann an. Ebenso gäbe es Engpässe im Schulunterricht, wenn einmal der Strom ausfallen würde, da ohne Whiteboards kein Unterricht stattfinden könne. Zudem säße der Lehrer/die Lehrerin mit dem Rücken zu den Schülerinnen und Schülern, was pädagogisch sicher nicht sinnvoll sei. Herr Blumenstein lud Frau Wichmann ein, sich einmal mit der Praxis des Whiteboards vertraut zu machen. Außerdem erwähnte er, dass Lehrerinnen/Lehrer auch bei Stromausfall fähig seien, die Schülerinnen und Schüler zu unterrichten. Im Übrigen müssten die Schulen die Übergänge für die Schülerinnen und Schüler gestalten, um somit auf den nächsten Baustein in der jeweiligen Bildungsbiographie vorzubereiten.

 

Displays hätten eine Betriebsdauer von ca. 30.000 Stunden, was sehr viel sei, ergänzte Herr Barm. Außerdem seien die jetzigen Kreidetafeln auch schon alt und in absehbarerer Zeit zu ersetzen. Ohne Whiteboards oder Displays könnten die Burgdorfer Schulen ihr Medienkonzept nicht umsetzen, was für die Schülerinnen und Schüler für deren Zukunft aber sehr wichtig sei.

 

Frau Wichmann wies auf den Umweltschutz diesbezüglich hin und mit den Whiteboards würde das Gegenteil erreicht werden.

 

Die IGS sei dankbar für das vorhandene Medienkonzept, was den Schülerinnen und Schülern einen reibungslosen Übergang u.a. zur SEK I sehr erleichtere, Herr Alker mit.

 

Herr Loske ergänzte, dass die Digitalisierung immer mehr voranschreite und auch die Schulen dafür verantwortlich seien, ihre Schülerinnen und Schüler auf eine digitale Welt vorzubereiten.

 

Die Nutzung von Whiteboards oder Displays ersetze andere Anschaffungen für den Unterricht, da diese sehr vielseitig einsetzbar seien und die Schülerinnen und Schüler viel besser und intensiver in den Unterricht einbezogen werden könnten, gab Frau Waveren-Matschke zu bedenken.

 

Herr Braun fragte, ob die Investitionskosten bei Neu- bzw. Anbau einer IGS in Höhe von 2,2 Mio. € pauschal wären. Dies bejahte Herr Lahmann. Das wären reine Planungskosten. Zu einem späteren Zeitpunkt würden genauere Zahlen für die Investition zur Verfügung stehen.

 

Herr Barm teilte mit, dass der Eigentümer der KulturWerkStadt bislang einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 8.400,00 € für den laufenden Betrieb gezahlt habe. Diese finanzielle Unterstützung sei nun, obwohl langfristig zugesagt, überraschenderweise beendet worden. Für das Jahr 2016 seien die Stadtwerke eingesprungen und hätten die o.g. Summe übernommen; ein langfristiger neuer Sponsor sei jedoch nicht in Sicht. Insofern zeichne sich ab, dass die Stadt Burgdorf ihren Zuschuss zum Betrieb der KulturWerkStadt für 2017 um 8.400,00 € erhöhen müsse.

 

Auf Seite 174 im Haushaltsplan seien Planungskosten in Höhe von 15.000 € für die Stadtbücherei eingestellt. Diese sollten für den barrierefreien Zugang sein, führte Herr Barm weiter an. Ebenso seien Mittel für weitere Ersatzbeschaffungen des Mobiliars und einen Kinowerbefilm eingestellt. Herr Fleischmann fragte nach, was für ein Werbefilm geplant sei. Es solle ein seriöser Kurzfilm werden, der im Burgdorfer Kino zu angemieteten Zeiten gezeigt werden solle, antwortete Frau Nehmer-Rommel.

Herr Pollehn fragte nach möglichen Mehreinnahmen in der Stadtbücherei und ob nicht über eine Erhöhung der Gebühren nachzudenken wäre.

Dieses Thema solle der Ausschuss sich für seine nächste Sitzung im Februar 2017 aufheben, antwortete Herr Kugel.

Herr Fleischmann regte an, die vorangegangene Gebührenerhöhung im Jahr 2010 dann in die Überlegungen mit einzubeziehen.