Beschluss:

 

Die Betriebsabrechnung ‚Flüchtlingsunterkünfte 2015‘ wurde einstimmig zur Kenntnis genommen.

 


Herr Kugel wies darauf hin, dass es sich hier um die erste Betriebsabrechnung für Flüchtlingsunterkünfte handele, da außer den Unterkünften Friederikenstr. 43, 43 A, und 43 B weitere Unterkünfte hinzugekommen seien. Die Betriebsabrechnung diene der Gebührenkalkulation.

 

Herr Hammermeister erläuterte, dass grundsätzlich eine Kostendeckung von 100% erreicht werden solle. Der hier in der Betriebsabrechnung ausgewiesene Fehlbetrag resultiere aus vorbereitenden baulichen Maßnahmen für die Unterkünfte Friederikenstr. 29, die aber erst im Jahr 2016 erstmalig belegt wurde. Der ausgewiesene Fehlbetrag werde in den nächsten Jahren bei der Gebührenkalkulation entsprechend vorgetragen.

 

Herr Baxmann wies noch darauf hin, dass mit der Region bereits Gespräche über evtl. Überhänge in den Flüchtlingsunterkünften geführt werden. Z.Zt. seien diese aber noch unkalkulierbar. Ohne weiteres sei auch eine neue Nutzung der Unterkünfte östlich FTZ baurechtlich nicht möglich.