Beschluss:

 

Die Betriebsabrechnung ‚Obdachlosenunterkünfte 2015‘ wurde einstimmig zur Kenntnis genommen.

 


Herr Schulz erkundigte sich, warum der Zuschussbedarf gegenüber 2014 um mehr als 100.000 € gestiegen sei.

 

Hierzu erklärte Herr Philipps, dass es sich um Kosten für die bauliche Unterhaltung handele, was auf Seite 12 zu Zeile 4 in der Betriebsabrechnung erläutert sei.

 

Herr Pollehn fragte nach, ob weitere umfangreiche Renovierungen in diesem Bereich geplant seien. Hierzu erläuterte Herr Philipps, dass die Stadt grundsätzlich Wohnraum für Obdachlosigkeit vorhalten müsse. Zur Zeit seien auch Teile der Gebäude mit Flüchtlingen belegt. Die Obergeschosse der Gebäude 3, 3a und 4 werden bereits seit einigen Jahren aus baurechtlichen Gründen nicht mehr belegt. Es würden z.Zt. Überlegungen angestellt, diese Gebäude abzureißen und das Grundstück für Wohnbebauung zur Verfügung zu stellen.

 

Herr Sund sprach die Belegung der Wohnungen an. Von 25 Einzimmerwohnungen seien nur zwei belegt. Er fragte nach, ob es eine Aufstellung der Auslastung dieser Gebäude gebe.

 

Antwort über Protokoll:

Die im Jahr 2015 vermieteten zwei Wohnungen sind bereits seit mehreren Jahren dauerhaft durch dieselben Personen belegt. Einige Wohnungen waren bzw. sind z.T. jetzt noch durch Flüchtlinge belegt, die aber demnächst in andere Unterkünfte umziehen werden. Ansonsten gab es keine Fluktuation in den Obdachlosenunterkünften.

Hinweis:

In 2016 werden demnächst wieder Zugänge in den Obdachlosenunterkünften zu verzeichnen sein. Es müssen drei Einzelpersonen und evtl. auch eine Familie mit 3 Personen dort untergebracht werden. Durch den Wegfall der Kooperation mit der Tageswohnung, die durch Sozialarbeiter im Vorfeld drohende Obdachlosigkeit vermeiden konnte, muss u.U. wieder mit vermehrter Belegung der Unterkünfte gerechnet werden.