Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 1, Enthaltungen: 1

 

Die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt, Stadtentwicklung und Bau fassten mit sieben Ja-Stimmen, einer Nein-Stimme und einer Enthaltung den folgenden empfehlenden Beschluss

 

1.  Der am 30.05.2006 vom Verwaltungsausschuss gefasste Beschluss zur Einleitung der Bauleitplanung zur 49. Änderung des Flächennutzungsplans und zur 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 0-11 „Duderstädter Weg“ wird aufgehoben.

 

2.  Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 0-11/4 zur 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 11 „Uetzer Straße – Duderstädter Weg“ wird eingeleitet (Aufstellungsbeschluss § 2 BauGB).          
Das Plangebiet befindet sich zwischen Uetzer Straße, Hülptingser Weg, Duderstädter Weg und Schopenhauerstraße. Ziel der Planung ist die Umwandlung eines Teilbereichs des Gewerbegebietes in ein Allgemeines Wohngebiet.         
Der Bebauungsplan Nr. 0-11/4 „Uetzer Straße – Duderstädter Weg“ wird nach § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt.

 

3.  Dem anliegenden Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 0-11/4 „Uetzer Straße – Duderstädter Weg“ (Stand Oktober 2016) wird zugestimmt.     
Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Vorentwurf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) durchzuführen.

 

 

 

 


Herr Flachspöhler vom Planungsbüro Flachspöhler erläuterte die Planung.

 

Auf die Frage von Herrn Rheinhardt, ob die anliegenden Gewerbebetriebe am Hülptingser Weg durch die heranrückende Wohnbebauung mit Einschränkungen ihrer gewerblichen Tätigkeit zu rechnen hätten, antwortete Herr Flachspöhler, dass die Gewerbebetriebe in Bezug auf die Geräuschimmissionen keine Einschränkung gegenüber der aktuell zulässigen Emissionshöhe befürchten müssten und somit durch die neue Wohnbebauung nicht in ihrer Nutzungsmöglichkeit beeinträchtigt werden. Dies gewährleisten die geplante Lärmschutzwand, die vorgesehenen Festsetzungen zum Immissionsschutz im Wohngebiet und die durch die DRH geplanten Gebäude mit Schallschutzgrundriss. Zur Vermeidung späterer Streitigkeiten habe die DRH einen Gutachter beauftragt sich mit den betroffenen Gewerbetreibenden in Verbindung zu setzen.

Herr Schrader monierte, dass die Baugrenze auf dem Grundstück „Duderstädter Weg 10“ zwar weiter nach vorne verschoben werden solle, der vorgesehene Abstand von 5 m zur Straße jedoch nicht ausreiche um auf dem Grundstück ein Wohngebäude, z.B. als Anbau an die vorhandene Halle zu errichten.

Frau Herbst erläuterte, dass eine weitergehende Verschiebung der Baugrenze an die Straße, etwa bis zu einem Abstand von 3,0 m nicht den in der Umgebung vorhandenen Baugrenzen entspreche und daher zu einer Beeinträchtigung städtebaulicher Belange führen würde.

Herr Fleischmann verdeutlichte für seine Fraktion, dass diese aufgrund der vorhandenen Schadstoffe und der von den Gewerbebetrieben ausgehenden Immissionen gegen das Baugebiet stimmen werde.

Herr Dr. Kaever bat um Mitteilung, wann mit einem Baubeginn zu rechnen sei.

Der in der Sitzung anwesende Vertreter der Deutschen Reihenhaus führte hierzu aus, dass diese nicht darauf angewiesen sei, erst eine bestimmte Verkaufsquote abzuwarten, sondern unabhängig von der Zahl der verkauften Häuser bereits mit der Bebauung beginnen könne.